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Freitag, 24. August 2012

Fatawa die mit den sechs Tagen des Schawwal zusammenhängen

Es ist nicht gültig versäumte Ramadan–Tage zusammen mit den sechs Tagen von Schawwal mit einer Absicht zu fasten

Frage:

Ist es für mich erlaubt die sechs Tage von Schawwal mit der gleichen Absicht zu fasten, wie die nachzuholenden Tage von Ramadan, die ich aufgrund von Menstruation nicht gefastet habe?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Dies ist nicht möglich, da das Fasten der sechs Tage von Schawwal erst möglich ist nachdem man den Ramadan vollständig gefastet hat.

Scheikh Ibn Utheimin sagte in Fatawa as–Siyam (438):

„Wer auch immer den Tag von Arafah oder den Tag von Aschura fastet, und (nicht gefastete) Tage vom Ramadan offen hat, so ist sein Fasten gültig. Wenn er jedoch den Tag beabsichtigt zu fasten um einen versäumten Ramadan–Tag zu fasten, so wird er zwei Löhne haben: die Belohnung des Arafah oder Aschura Tages zusammen mit der Belohnung für das Nachholen des versäumten (Pflicht)fastens. Dies hat mit dem freiwilligen Fasten im Allgemeinen zu tun, welches nicht mit Ramadan verbunden ist. In Bezug auf das Fasten der sechs Tage von Schawwal, so sind diese verbunden mit Ramadan und können ausschließlich nach dem Nachholen des versäumten Ramadan–Fastens gefastet werden. Wenn er sie vor dem Nachholen der versäumten Ramadan–Tage fastet so wird er diesen Lohn nicht erreichen, da der Prophet (s.a.s) sagte: „Wer auch immer Ramadan - gefolgt von sechs Tagen des Schawwal - fastet, so ist es als ob er die ganze Zeit gefastet hätte (d.h. Jahr).“  Es ist allgemein bekannt, dass wer auch immer (nicht gefastete) Ramadan–Tage offen hat nicht als jemand betrachtet wird der den Ramadan gefastet hat bis er die versäumten Tage nachholt.“

Und Allah weiß es am besten. (1)

Der ehrenwerte Scheikh Abdul-Aziz ibn Baz, Allah erbarme sich seiner, wurde gefragt: "Ist es erlaubt die sechs Tage im Schawwal zu fasten bevor man die Tage, die man aus dem Ramdan nachholen muss gefastet hat?"

Antwort:

"Die Gelehrten sind sich uneinig in dieser Angelegenheit. Aber richtig ist, dass festgelegt ist den Tagen, die man nachzufasten hat Vorrang vor den sechs Tagen des Schawwal und anderem freiwilligen Fasten zu geben. Dies aufgrund der Aussage des Propheten (r):"Wer den Ramadan fastet und ihm dann sechs (weitere Tage) des Monats Schawwal folgen lässt, für denjenigen ist es wie das Fasten des ganzen Jahres." Überliefert von Muslim in seinem Sahih-Buch.

Wer aber die sechs Tage dem Nachfasten vorzieht, der lässt sie nicht dem Ramadan folgen, sondern lässt sie einem Teil des Ramadan folgen. Das Nachfasten ist Pflicht, wobei die Sechs einen freiwilligen Zusatz darstellen und den Pflichten ist zuerst Beachtung zu schenken." [Sammlung der Fatawa des Scheikh Abdul-Aziz ibn Abdillah ibn Baz: 5/273]

Das ständige Komitee für islamische Rechtsgutachten wurde gefragt: "Müssen die sechs Tage direkt im Anschluss an Ramadan, also direkt nach dem 'Id-Tag, gefastet werden oder ist es erlaubt sie einige Tage nach dem 'Id-Tag hintereinander zu fasten?"

Antwort:

"Es ist nicht verpflichtend sie direkt im Anschluss an den 'Id-Tag zu fasten. Es ist vielmehr erlaubt sie einen Tag oder mehrere Tage nach dem 'Id-Tag zu fasten. Und es ist erlaubt sie hintereinander oder auch getrennt im Schawwal zu fasten, je nachdem, wie es einem leichter fällt. Die Grenzen in dieser Angelegenheit sind weit gefasst, außerdem ist es keine Pflicht sondern Sunna." [Fatawa des ständigen Komitees: 391/10 Fatwa Nr. 3475]

Der ehrenwerte Scheikh Abdul-Aziz ibn Baz, Allah erbarme sich seiner, wurde gefragt: "Ich habe begonnen die sechs Tage des Schawwal zu fasten, allerdings bin ich, aus verschiedenen Gründen und Beschäftigungen nicht in der Lage sie zu vollenden, da ich noch zwei zu fastende Tage habe. Verehrter Scheikh, was soll ich also tun? Soll ich sie nachfasten und habe ich dadurch gesündigt?"

Antwort:

Das Fasten der sechs Tage des Schawwal ist eine freiwilliger Gottesdienst und nicht Pflicht, also bekommst du den Lohn für deine davon gefasteten Tage. Und hoffentlich wirst du den vollen Lohn dafür bekommen, wenn der Grund, der dich vor dem Vollenden abhielt, ein islamisch anerkannter Grund ist. Dies aufgrund der Aussage des Propheten (r): "Wenn der Diener erkrankt oder verreist, verzeichnet Allah ihm seine Taten wie wenn er gesund und ansässig ist." Überliefert von al-Bukhari in seinem Sahih-Buch

Außerdem bist du nicht verpflichtet die nicht-gefasteten Tage nachzuholen. Und Allah ist der Erfolg-Verleihende. [Sammlung der Fatawa des Scheikh Abdul-Aziz ibn Abdillah ibn Baz: 5/270]

Meine Geschwister im Islam: Dies sind einige Fatawa, die mit dem Fasten der sechs Tage des Schawwal zusammenhängen. Der Muslim ist also aufgefordert nach mehr guten Taten zu streben, die ihn Allah näher bringen und mit denen der Diener Allahs Wohlgefallen erlangen kann.

So wie dir schon die Aussagen al-Hafidh ibn Rajabs über die Vorzüge des Fastens der sechs Tage des Schawwal, die nur der Fastende erlangt, vorgetragen wurden, so ist der Muslim auch danach bestrebt etwas für das Dies- und Jenseits zu erlangen.

Diese Jahreszeiten gehen schnell vorbei, also sollte der Muslim diese Zeit mit Dingen nutzen, die ihm einen großen Lohn einbringen und er sollte Allah um den Erfolg in seiner Anbetung bitten.

Und Allah ist der Schutzherr derer, die ihn um Hilfe bitten und an seiner Religion festhalten. Und der Segen Allahs und sein Heil seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten. (2)

(1)    Islam Q & A. Frage Nr. 3932

(2)    Übersetzung: Farouk Abu Anas


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