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Donnerstag, 18. Oktober 2012

Das freiwillige Fasten, wenn man noch Tage vom Ramadan schuldet


Frage:
Ist es mir erlaubt, die sechs Tage des Shawwals mit der gleichen Absicht wie für das Nachholen der Tage, die ich wegen meiner Periode im Ramadan nicht gefastet habe, zu fasten?
Antwort:
Wer den Tag von ‘Arafah (oder den Tag von ‘Ashura) fastet, aber noch immer Tage vom Ramadan schuldig ist, dessen Fasten ist gültig.
Aber wenn er die Absicht hat, diesen Tag zu fasten, um einen versäumten Fastentag von Ramadan nachzuholen, dann wird er zwei Belohnungen erhalten: die Belohnung des Fastens vom Tag von ‘Arafah (oder ‘Ashura), gemeinsam mit der Belohnung für das Nachholen des Fastens. Dies bezieht sich auf allgemeines freiwilliges Fasten, das nicht in Verbindung mit Ramadan steht.
Betreffend dem Fasten von den sechs Tagen des Schawwals, so stehen diese in Verbindung mit Ramadan, und können nur gefastet werden, nachdem man das versäumte Fasten vom Ramadan nachgeholt hat. Wenn er sie fastet, bevor er das versäumte Fasten von Ramadan nachgeholt hat, dann wird er diese Belohnung nicht erlangen, da der Prophet (sallAllahu alahi wa sallam) sagte: “Wer Ramadan fastet und ihm dann mit sechs Tagen von Shawwal folgt, es wird sein, als ob er ein Jahr lang gefastet hat.” (Muslim Nr. 1164)
Es ist bekannt, dass derjenige, der noch Fastentage vom Ramadan schuldig ist, Ramadan nicht gefastet hat, bis er die versäumten Tage nachholt.
Sheikh Ibn ‘Uthaymin
Fataawa al-Siyaam, S.438

Montag, 15. Oktober 2012

Dhul Hijjah steht vor der Tür! Alles über Dhul Hijjah und Yaumul-Arafat!

Asalamu alaikum liebe Geschwister

Der gesegnete Monat Dhul Hijjah steht mal wieder vor der Tür.  In diesem gesegneten Monat stehen einige Sunnah-Praktiken an, die wir uns nicht entgehen lassen sollten. Hier einige interessante Artikel über Dhul Hijjah und Yaumul Arafat:

Der hohe Stellenwert der Zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha – Teil 1

Der hohe Stellenwert dieser Tage ist mehrfach durch Qurân und Hadîthe belegt und zeigt sich auch an den besonderen Ereignissen, die in diesen Tagen stattfinden. Insgesamt finden sich folgende Belege für ihren besonderen Rang:
Allâh, der über alles Erhabene, sagte:„Bei der Morgendämmerung und den zehn Nächten“ (Sûra 89:1-2) Einige Gelehrte sagten, „Es sind die zehn Tage des Dhû Al-Hiddscha.“ Diese Meinung ist mit aller Wahrscheinlichkeit richtig. Eine eindeutige Zuordnung dieser im Qurân erwähnten Nächte seitens des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  gibt es allerdings nicht.
1. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  bezeugte allerdings, dass es sich hierbei um die Nächte mit dem höchsten Stellenwert im Diesseits handelt. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  sagte in einem von vielen Hadîthen: „Es gibt keine Tage, an denen Allâh die guten Taten mehr liebt, als an diesen zehn Tagen.“ Da sagten die Gefährten möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein : „O Gesandter Allâhs! Auch nicht der Dschihâd auf dem Wege Allâhs?“ Da erwiderte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken „Auch nicht der Dschihâd auf dem Wege Allâhs. Außer einem Mann, der mit seiner Seele und seinem Vermögen zum Dschihâd auszieht und mit nichts davon zurückkehrt.“
In einem weiteren Hadîth sagte er: „Es gibt keine anderen Tage, an denen Allâh die guten Taten mehr liebt als an diesen zehn Tagen, so gedenkt Allâh vermehrt durch Tahlîl (das Aussprechen von: Lâ Ilâha illa Allâh…), Takbîr (das Aussprechen von: Allâhu Akbar) und Tahmîd (das Aussprechen von: Alhamdulillâh).“
Diese beiden Hadîthe besagen, „dass jeder einzelne dieser zehn Tage einen höheren Stellenwert hat als ein gewöhnlicher anderer Tag des Jahres, gleich ob es ein Freitag ist oder nicht. Ein Freitag in diesen zehn Tagen hat wiederum einen höheren Stellenwert als ein Freitag im restlichen Jahr, da er dann in zweierlei Hinsicht einen besonderen Rang hat.“
2. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  ermunterte seine Gefährten möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein dazu an diesen Tagen vermehrt gute Taten zu verrichten und den Tahlîl und Takbîr häufiger zu sprechen.
3. In diesen Tagen ist auch der Tag von ´Arafa und der Tag des Opferfests.
4. An diesen Tagen verrichtet man die edelsten Anbetungsformen, und zwar: Beten, Fasten (für Nicht-Pilgerfahrt), das Geben von Almosen und den Haddsch. Die Gelegenheit zu so vielen edlen Taten hat man an anderen Tag nicht.

Nun folgt eine Auflistung der guten Taten, die man in diesen zehn Tagen verrichten sollte: