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Mittwoch, 3. Oktober 2012

Fatwa über die Beschneidung von Männern und Frauen





Über die Beschneidung bei Männern und Frauen
Frage: 

Könnt ihr mir sagen, was genau die Beschneidung ist, wo und wie sie gemacht wird? 

Antwort: 

Preis sei Allâh. 

Ibn Al-Qayyim ® hat ein sehr nützliches Buch über islamische Regeln bezüglich Neugeborener geschrieben. Es heißt Tuhfat Al-Maudûd fi Ahkâm Al-Maulûd. Dort ist ein ausführliches Kapitel über die Beschneidung und die entsprechenden Regeln aufgeführt. Das Folgende ist eine Zusammenfassung davon mit zusätzlichen Kommentaren einiger Gelehrter. 

1. Die Bedeutung der Beschneidung (Khitân) 
Khitân als Nomen beschreibt die Arbeit desjenigen, der eine Beschneidung durchführt (Khâtin). Es wird auch benutzt, um den Ort der Beschneidung zu spezifizieren, wie in dem Hadîth: „Wenn die beiden beschnittenen Teile (Al-Khitânân) sich berühren, wird Ghusl nötig.“ 
Bei Frauen verwendet man das Wort Khafad. Bei Männern nennt man es manchmal I’dhâr. Den Unbeschnittenen bezeichnet man als Aghlaf oder Aqlaf. (Tuhfat Al-Maulûd, 1/152). 

2. Die Beschneidung ist die Sunnah von Ibrâhîm und der Propheten nach ihm 

Al-Bukhâri (Nr. 629Cool und Muslim (2370) überliefern von Abu Hurairah (r.a.), dass der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte: „Ibrâhîm (a.s.) vollzog für sich die Beschneidung, als er im Alter von achtzig Jahren war, und bediente sich dazu der Axt." 
Die Axt (Al-Qadûm) ist das Werkzeug eines Zimmermanns. Es wird auch gesagt, daß Al-Qadûm ein Ort in Syrien ist. 

Al-Hâfiz Ibn Hajar sagte: „Es liegt am nächsten, dass der Hadîth sich auf das Werkzeug bezieht. Abu Ya’la überliefert von ´Ali ibn Rabâh: ‚Ibrâhîm wurde befohlen, die Beschneidung bei sich selbst vorzunehmen. Er führte sie mit einer Axt durch, was ihm große Schmerzen verursachte. Dann offenbarte Allâh ihm die Worte: ‚Du beeiltest dich, es auszuführen, bevor Wir dir sagten, welches Werkzeug du benutzen sollst.’ Er antwortete: ‚Oh Herr, ich wollte die Ausführung deines Befehls nicht hinauszögern.’“ 

Ibn Al-Qayyim sagte: „Die Beschneidung war einer der Prüfungen Allâhs für Ibrâhîm, seinen erwählten Freund. Er bestand sie mit Bravour, und so machte Allâh ihn zu einem Führer für die Menschheit. Es wird überliefert, dass er der erste war, der beschnitten wurde, wie oben dargelegt. In beiden Sahîh-Werken wird gesagt, dass er die Beschneidung bei sich im Alter von 80 Jahren vornahm. Nach ihm wurde die Beschneidung zu einer Praxis unter den Gesandten und ihren Anhängern, selbst dem Messias. Er wurde beschnitten und die Christen bestätigen dies ohne es zu bestreiten. Genauso gestehen sie ein, dass ihm Schweinefleisch verboten war.“ (Tuhfat Al-Maulûd, Seite 158-159). 

Die Gelehrten sind jedoch unterschiedlicher Ansicht, ob die Beschneidung Pflicht oder empfohlen ist. 

Schaikh Ibn ´Uhtaimîn ® sagte: „Die korrekteste Meinung besagt, dass es für Männer Pflicht ist und für Frauen eine Sunnah. Der Unterschied zwischen beiden ist, dass es im Falle der Männer einem Zweck dient, der mit einer Bedingung für das Gebet zusammenhängt, nämlich dem Zustand der Reinheit. Denn wenn Urin aus der Harnröhre austritt, sammelt sich ein Teil davon unter der Vorhaut, was Infektionen verursachen kann durch körperliche Bewegung des Mannes. Und wenn die Vorhaut zusammengedrückt wird, kommen einige Tropfen Urin heraus, die Najâsah (Unreinheit) verursachen. Bei Frauen dient es einem nützlichen Zweck, nämlich die Begierde zu zügeln. Hier geht es darum, sich selbst zu vervollkommnen und nicht darum, etwas Schädliches zu vermeiden.“ (Asch-Scharh Al-Mumti’, 1/133-134). 

Das war auch die Ansicht von Imâm Ahmad ®. Ibn Qudâmah sagte in Al-Mughni (1/115): „Die Beschneidung ist für Männer Pflicht und für Frauen empfohlen. Für sie ist sie nicht verpflichtend.“ 
3. Wie die Beschneidung durchgeführt wird 

Ibn Al-Qayyim sagte: „Abu Al-Barakât schrieb in seinem Buch Al-Ghâyah: ‚Bei der Beschneidung wird beim Mann die Haut an der Spitze des Penis (Vorhaut) entfernt. Wenn er sie nur größtenteils entfernt, ist das in Ordnung. Es ist empfohlen, Frauen zu beschneiden, vorausgesetzt, dass dies nicht in extremer Weise geschieht. Von ´Umar wird überliefert, dass er zu einer Frau, die anderen Frauen beschnitt, sagte: ‚Lass einen Teil, wenn du beschneidest.’ Al-Khallâh sagte in Jâmi’: ‚Was bei der Beschneidung entfernt wird: Muhammad ibn Al-Husain sagte mir, dass Fadl ibn Ziyâd ihnen sagte: ‚Als Ahmad gefragt wurde, wieviel bei der Beschneidung entfernt werden soll, antwortete er: ‚Bis die Eichel sichtbar wird.’’’“ 

Ibn As-Sabbâgh schrieb in Asch-Schâmil: „Der Mann muss die Haut an der Spitze des Penis ganz entfernen, bis die Eichel vollständig sichtbar wird. Bei der Frau sollte die Haut, die etwas wie ein Hahnenkamm aussieht, zwischen den beiden Schamlippen vorne an der Vagina beschnitten werden. Bei der Beschneidung sollte der Rumpf wie eine Dattelkern gelassen werden.“ 

An-Nawawi sagte: „Die bekannteste Ansicht, die auch die korrekte ist, besagt, dass alles, was die Eichel bedeckt, entfernt werden muß.” (Al-Majmû’, 1/351). 

Al-Juwaini sagte: „Der Hadîth zeigt, dass [bei einer Frau] nicht zuviel entfernt werden sollte, denn er sagte: ‚Laß noch etwas vorstehen und übertreibe nicht bei der Beschneidung.’“ (Tuhfat Al-Maudûd, 190-192). 

Zusammengefasst sollte bei Männern die gesamte Haut an der Spitze des Penis entfernt werden, bei Frauen nur der Teil der Haut, die wie ein Hahnenkamm aussieht, an der Spitze der Vagina. 

4. Die Weisheit hinter der Beschneidung 

Männer können sich unmöglich von Urin komplett rein halten, solange sie nicht beschnitten sind, denn einige Tropfen sammeln sich unter der Vorhaut und man kann nie sicher sein, dass nicht etwas heraustropft und Kleidung und Körper verunreinigt. Daher war ´Abdullâh ibn ´Abbâs sehr streng bei der Frage der Beschneidung. Imâm Ahmad sagte: „´Ibn Abbâs war sehr hart in dieser Angelegenheit. Von ihm wird überliefert, dass es kein Hajj und Gebet für ihn gibt, d.h. wenn jemand nicht beschnitten ist, sind seine Hajj und sein Gebet ungültig.“ (Al-Mughni, 1/115). 

Bei Frauen liegt die Weisheit darin, ihre Begierde zu mäßigen. Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah ® wurde danach gefragt, ob Frauen beschnitten werden sollten oder nicht. Er antwortete: „Ja, sie sollten beschnitten werden, d.h. dass die Spitze der Haut, die wie ein Hahnenkamm aussieht, entfernt wird. Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte zu der Frau, die Beschneidungen [bei anderen Frauen] durchgeführt hat: ‚Lass noch etwas herausgucken und übertreibe nicht bei der Beschneidung. Das lässt ihr Gesicht strahlender aussehen und gefällt eher ihrem Mann.’ Denn der Zweck der Beschneidung bei Männern liegt darin, sich von Unreinheiten fernzuhalten, die sich unter der Vorhaut ansammeln können. Bei Frauen dient die Bescheidung dazu, ihre Begierde zu mäßigen, denn wenn eine Frau nicht beschnitten ist, ist ihr Verlangen stark. Daher werden die Worte ‚Oh Sohn einer unbeschnittenen Frau’ als Beleidigung benutzt, weil eine unbeschnittene Frau ein stärkeres Verlangen hat. Daher ist unmoralisches Verhalten unter den Frauen der Tataren und anderen weit verbreitet, was bei den muslimischen Frauen nicht zu finden ist. Wird bei der Beschneidung übertrieben, wird das Verlangen an sich stark geschwächt, was die Männer unzufrieden machen wird. Führt man sie aber maßvoll durch, wird das angestrebte Ziel erreicht, nämlich die Zügelung der Begierde. Und Allâh weiß es am besten.” (Majmû’ Al-Fatâwa, 21/114). 

5. Es ist erlaubt, für die Beschneidung Geld zu bezahlen 

Ibn Qudâmah sagte: „Es ist erlaubt, für die Beschneidung und medizinische Behandlungen zu bezahlen. Wir wüßten von keiner anderen Meinung in dieser Frage, da es eine notwendige und in der Scharî’ah erlaubt Sache darstellt. Deswegen kann man Geld dafür bezahlen, wie für jede andere erlaubte Tat auch.“ (Al-Mughni, 5/314). 

Quelle: http://www.islam-qa.com/en/ref/9412/circumcision

ahlu-sunnah.com

Mittwoch, 19. September 2012

Darf eine Muslima den Hijab vor einer Kafira ablegen?

Das ständige Komitee wurde gefragt: Ist es verpflichtend, Hijab vor ungläubigen Frauen zu tragen oder können wir mit ihnen so verfahren, wie wir mit muslimischen Frauen verfahren?

Antwort: Es gibt zwei Ansichten unter den Gelehrten bezüglich dieser Angelegenheit. Doch die richtige Sichtweise ist die, dass es nicht verpflichtend ist, da weder von den Frauen des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – noch von den Gefährtinnen dieses überliefert wurde, wenn sie sich mit jüdischen und Götzendienenden Frauen in Medina getroffen haben.

Hätten sie ihren Hijab bei diesen Treffen anbehalten, dann wäre dies auch überliefert worden, so wie andere Dinge überliefert wurden, die weniger wichtig waren.

Fataawah al-Ladjnah ad-Da`imah, 17/287 __________________________________

Scheich Ibn ’Uthaimin, rahimahullah, wurde gefragt: Ist es zulässig, dass eine muslimische Frau ihr Haar vor einer nicht-muslimischen Frau aufdeckt, zumal sie weiß, dass diese nicht-muslimische Frau ihren männlichen Verwandten, die keine Muslime sind, andere Frauen bildlich beschreibt?

Antwort: Dies ist eine Frage, die auf verschiedene Interpretationen der Gelehrten bezüglich des Verses beruht, in dem der erhabene Allah sagte: "Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen […]." [an-Nur 24:31]

Die Gelehrten sind sich uneinig bezüglich des Pronomens "Nisaa`ihinnah" ("ihren Frauen"). Einige von ihnen sagten, dass damit allgemein das weibliche Geschlecht gemeint ist. Andere wiederum sagten, dass damit lediglich eine Art von Frauen gemeint ist, d.h. nur gläubige Frauen. Nach der ersten Sichtweise ist es für eine Frau zulässig, ihr Haar und ihr Gesicht vor nicht-muslimischen Frauen aufzudecken. Doch nach der zweiten Sichtweise ist es nicht zulässig. Wir neigen stärker zur ersten Sichtweise, da diese näher an den Beweisen ist. Somit gibt es unter den Frauen hier keinen Unterschied zwischen einer muslimischen und einer nicht-muslimischen Frau.

Dies gilt solange keine Fitnah (Versuchung) befürchtet wird. Doch wenn die Gefahr einer Fitnah gegeben ist, wie z.B., wenn befürchtet wird, dass eine Frau ihren männlichen Verwandten andere muslimischen Frauen bildlich beschreibt, dann ist es hier wichtig, dass Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Hier sollte die Frau vor den anderen Frauen weder ihren Schleier ablegen noch irgendeinen Teil ihres Körpers, wie Füße, Haare, usw., zeigen - egal ob es sich dabei um eine muslimische oder nicht-muslimische Frau handelt.

Fataawah al-Mar`ah al-Muslimah –zusammengestellt von Salahuddīn Mahmud, S. 605 __________________________________________

Ein anderes Mal sagte Shaikh Ibn Uthaimin: Vor ihren Maharim darf sie Gesicht, Kopf, Hals, Hände, Unterarme, Füße und Waden entblößen und alles andere muss sie bedecken.

Fatawa al-Mara al-Muslima, 1/417

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Shaikh Abd al-Aziz Ibn Baz, rahimahullah wurde gefragt: Ich habe gehört, dass es einer Kafir-Frau verboten ist, eine muslimische Frau ohne Hijab zu sehen. Trifft dies auf meine Schwiegermutter zu, die eine Ungläubige ist?

Antwort: Es ist nicht verpflichtend, den Hijab vor ihnen – den nicht-muslimischen Frauen – zu tragen, da sie gemäß der korrekteren der beiden Meinungen der Gelehrten wie alle anderen Frauen sind.

Fataawa al-Mara al-Muslima, 2/582

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Quelle: http://islamfatwa.de/kleidung-schmuck/1 ... en-ablegen

fataatalkhayr.wordpress.com

Freitag, 7. September 2012

Säulen (Arkaan), Pflichten (Waajibaat) und Sunnan des Gebet

ﻢﺴﺑ ﻪﻠﻟا ﻦﻤﺣﺮﻟا ﻢﯿ

Frage (Nr. 65847 auf IslamQA.com/en):

Was sind die Sunnah-Handlungen des Gebet?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allaah

Es gibt viele Sunnan (Pl. von Sunnah) im Gebet, Worte als auch Taten. Mit Sunnan sind Dinge gemeint, die weder die Säulen oder Pflichten des Gebets darstellen.

Einige Rechtsgelehrte (Fuqaha) haben 17 verbale Sunnan und 55 Sunna Taten herausgefunden. Das Gebet wird nicht ungültig, wenn man eine dieser Sunnan weglässt (selbst wenn dies mit Absicht geschieht), im Gegensatz zu den Säulen und Pflichten des Gebets.

Der Unterschied zwischen einer Säule und einer Pflicht ist, dass eine Säule nicht weggelassen werden darf, ob dies nun absichtlich oder aus Versehen geschieht. Eine Pflicht kann im Falle des Vergessens durch eine Vergesslichkeitsniederwerfung (Sujud as-Sahw) wieder gutgemacht werden.

Im Folgenden werden die Säulen, die Pflichten und die Sunnan des Gebets genannt, basierend auf dem Buch "Dalil at-Talib", welches eine bekannte Zusammenfassung der Hanbalitischen Rechtsschule (Madhhab al-Hanabilah) ist.

Die 14 Säulen des Gebets sind folgende:

Das verpflichtende Stehen (al-Qiyaam) während der Pflichtgebete, wenn man dazu in der Lage ist. Das eröffnende Takbir ("Allahu Akbar" sagen) Das Rezitieren der al-Fatihah Die Beugen (Rukuu') Das Sich-Erheben aus der Beugung Das aufrechte Stehen Die Niederwerfung (Sujuud) Das Wiederhochkommen aus der Niederwerfung Das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen Die lockere Haltung in jeder dieser Körperhaltungen (nicht verkrampfen) Der letzte Taschahud Das Sitzen im letzten Taschahud und das Rezitieren kombiniert mit den zwei Salams (Grüßen) Die zwei Salaams (Grüße) "Äs-Sälämu 'alaykum wa rahmätullah", in den Freiwilligen-Gebeten (Nawafil), also in den zusätzlichen Gebeten sowie im Beerdigungsgebet (Janazah) reicht ein Gruß aus Das Verrichten der hier dargelegten Säulen (Beispiel: Jemand geht Absichtlich in die Niederwerfung, bevor er die Beugung vollzogen hat, so ist das Gebet ungültig. Sollte es aber unabsichtlich passieren, so muss er nochmal zu der Stelle des Gebets zurückkehren und sich dann niederwerfen. Siehe Unterlassung von Säulen im Gebet bzw. al-Fatihah)

Die 8 Pflichten des Gebets:

Weitere Takbiraat (zusätzlich zum Eröffnungs-Takbir) “Sämi’ Allahu limän hamidäh" (Allah hört den, der Ihn preist) sagen (dies sagt sowohl der Imam als auch der, der allein betet) “Rabbänä wä läkä-l-hamd" (unser Herr, dir gebührt das Lob) sagen "Subhanä rabbiyä-l-’adhiem" (Ehre sei meinem Herrn, dem Allmächtigen) in der Beugung sprechen "Subhanä rabbiyä-l-a’ala" (Ehre sei meinem Herrn, dem Allerhöchsten) in der Niederwerfung "Rabbi-ghfir li" (mein Herr, vergib mir) zwischen den beiden Sudschuds sagen Der erste Taschahud Das Sitzen im ersten Taschahud

Die 11 verbalen Sunnas:

Nach dem Eröffnungs-Takbir "Subhänäk Allahum-mä wä bi-Hamdikä, wä Täbärakä-s-mukä, wä ta’alä Dschädukä, wä lä ilähä Ghairuk“" sprechen. (Das bekannte Eröffnungs-Bittgebet, Du'a al-Istiftah) Bei Allah Zuflucht suchen ("Ä’udhu billähi minäsch-Schäitani-r-radschiem" sprechen) Bismillah sagen Amin sagen Noch eine weitere Surah nach al-Fatihah rezitieren Das laute Rezitieren des Imams Nach dem Tahmid, also nach den Worten (Rabbänä wä läkä-l-hamd) “Mil’ al-samawati wa mil’ al-ard wa mil’ ma shi’ta min shay’in ba’d" sagen. (Die korrektere Meinung ist, dass dies auch eine Sunna für denjenigen ist, der in der Gemeinschaft betet) Die Lobpreisung (Tasbih) in der Beugung mehr als einmal zu sagen: Also 2, 3 oder mehrmals Die Lobpreisung in der Niederwerfung mehr als einmal zu sagen “Rabbi-ghfir li" mehr als einmal zwischen den beiden Verbeugungen sagen Das Senden der Segenswünsche auf den Propheten (sall-llahu 'alaihi was-salaam) im letzten Taschahhud sowie das Bittgebet danach

Die Sunna Handlungen (Körperhaltungen)

Die Hände beim Eröffnungs-Takbir heben Die Hände heben, wenn man in die Beugung (Rukuu') geht. Die Hände heben, wenn man von der Beugung hochkommt die Hände nach dem Heben aus der Beugung wieder nach unten fallen lassen Die Rechte Hand über die Linke legen Auf den Ort der Niederwerfung blicken Die Füße ein wenig auseinander stellen In der Beugung die gespreizten Finger auf die Knie legen, den Rücken gerade machen Die Körperteile in der Niederwerfung fest auf den Boden pressen (außer die Knie, dies gilt als Unerwünscht, zu Arab.: Makruh) Die Ellenbogen nicht auf dem Boden aufkommen lassen, den Bauch nicht eng an die Oberschenkel pressen, die Knie auseinander halten, die Füße aufrecht lassen, die Hände mit gespreizten Fingern neben den Schultern lassen Zwischen den beiden Niederwerfungen als auch im ersten Taschahhud auf dem Linken Fuß sitzen, der Rechte Fuß sowie seine Zehen zeigen in Richtung Qibla; Im zweiten Taschahhud mit dem linken Oberschenkel am Boden und mit beiden Füßen auf einer Seite (d.h. Rechts) herausragend sitzen Die Hände zwischen den beiden Niederwerfungen sowie im Taschahhud mit geschlossenem Fingern auf die Oberschenkel legen. Im Taschahhud sollte der Kleine Finger und der Ringfinger zusammengehalten, mit dem Mittelfinger und dem Daumen ein Kreis gebildet werden und der Zeigefinger nach oben ausgestreckt sein, wenn man Allah gedenkt Sich bei den beiden Salaams nach Rechts und nach Links drehen

Es gibt einige Meinungsunterschiede (Ikhtilaaf) unter den Rechtsgelehrten (Fuqaha) in Bezug auf einzelne Details; was von den einen als Pflicht angesehen wird, wird von anderen wiederrum als Sunna betrachtet. Dies wird im Einzelnen in den Rechts-Büchern (Fiqh-Bücher) diskutiert.

Und Allaah weiß es am besten

Gefunden bei qiyaam.wordpress.com