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Montag, 15. Oktober 2012

Diskriminierung von Muslimen am Goethegymnasium in Hildesheim - Brief der Eltern

Diskriminierung von Muslimen am Goethegymnasium in Hildesheim???

Wie DAWA-NEWS am 13.10.2012 berichtete, hatte der Schulleiter des Goethegymnasiums in Hildesheim wenig Verständnis für ein muslimisches Mädchen in der fünften Klasse, das aus religiösen Gründen nicht am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen wollte. Da gäbe es keine Ausnahmen, meinte er. (Quelle)

Hier der Brief der Eltern, der DAWA-NEWS zur Verfügung gestellt wurde, an das zuständige Schulamt. Er schildert den Fall und zeigt die Betroffenheit und Enttäuschung der Eltern und des Mädchens:


Stadt Hildesheim
Schulamt
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Bad Saldetfurth, 01.10.2012

Schulwechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

„die Schulen haben sich zunehmend auf die ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt ihrer Schülerinnen und Schüler eingestellt und fördern dadurch in ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Diesen Satz aus der Handreichung “Religiös begründete schulpraktische Fragen” der deutschen Islamkonferenz konnten wir als Eltern der 10-Jährigen S. in Hinblick auf niedersächsische Schulen ohne Einschränkung zustimmen – zumindest bis zu unseren jüngsten Erfahrungen mit einer weiterführenden Schule in Hildesheim.

Unsere Tochter besuchte bis zum Juni dieses Jahres eine Grundschule Bad Salzdetfurth. Wegen ihrer Neugier und ihrem Lerneifer konnte sie in der Schule immer gute Leistungen aufweisen. Als aufgewecktes und kluges Kind war sie bei ihren Mitschülern und Lehrern gleichermaßen beliebt. Aufgrund ihrer sehr guten Zeugnisse erhielt sie auch eine gymnasiale Empfehlung.

Am 04.09.2012 wurde unsere Tochter in dem Goethegymnasium Hildesheim, Goslarsche Straße 65, 31134 Hildesheim eingeschult. Für diese Schule haben wir uns entschieden, da sie einen erstklassigen Ruf genießt und die Schulleitung einen sehr toleranten Eindruck erweckt. So hat auch der Schuldirektor, Herr Weddig, bei seiner Rede anlässlich der Einschulung seine Offenheit signalisiert, u. a. mit den Worten „wir sind für einander und miteinander und helfen einander.“

Für das fünfte Schuljahr ist in dem Goethegymnasium ein koedukativer Schwimmunterricht vorgesehen. Die Teilnahme am koedukativ erteilten Schwimmunterricht stellt jedoch einen Gewissenskonflikt für unsere Tochter dar.

Sie müssen wissen, dass sich die Neugier unserer Tochter nicht nur auf den schulischen, sondern auch auf den religiösen Bereich erstreckt. Demgemäß interessiert sie sich sehr für religiöse Fragen und liest auch gerne Bücher aus diesem Bereich. Dadurch bedingt, beachtet sie aus eigenem Antrieb heraus religiöse Normen und Werte, wie z. B. die islamischen Bekleidungsvorschriften. So hat sie uns darüber informiert, dass sie mit dem Wechsel der Schule gerne das Kopftuch tragen würde. Obwohl sie dafür noch zu jung ist, haben wir uns entschlossen, sie darin zu unterstützen.
Wegen ihres eigenen Verständnisses von den islamischen Bekleidungsvorschriften wollte sie nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Auch nach mehreren Gesprächen mit uns hielt sie daran fest. In vergleichbaren Fällen haben wir in der Grundschule gemeinsam mit der Klassenlehrerin und der Schulleitung stets eine Kompromisslösung gefunden. Denn alle Beteiligten wussten, wie wichtig für unsere Tochter ihr Glaube – schon in jungen Jahren – ist.

Gleichzeitig ist uns die Wichtigkeit des Schwimmunterrichts für die Entwicklung eines Kindes bewusst. Aus diesem Grunde hat unsere Tochter gemeinsam mit anderen Kindern Schwimmen gelernt und hat auch das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ erhalten.

Aufgrund unseres bisherigen Erfahrungen und dem Eindruck, den der Schulleiter bei der Einschulung vermittelte, haben wir gehofft, auch in dieser Situation im Rahmen einer gemeinsamen Unterredung eine Lösung zu finden.

Leider wurden unsere Hoffnungen schon bei dem ersten Gesprächstermin mit dem Schulleiter am 11.09.2012 enttäuscht. Herr Weddig erklärte, dass die Schule keine Ausnahmen mache und wir uns anzupassen hätten. Auch den Umstand, dass unsere Tochter Kopftuch trage, hielt er für problematisch. In diesem Zusammenhang sprach er von einer Schülerin, die von ihren Eltern zwangsverheiratet worden sei. Wir versuchten, ihm zu erklären, dass dies mit der Situation unserer Tochter nicht vergleichbar sei.

Zudem bemühten wir ihm zu vermitteln, wie wichtig unserer Tochter die Einhaltung der islamischen Bekleidungsvorschriften sei und wie schwer es uns fällt, sie entgegen ihres Gewissens zur Teilnahme am Schwimmunterricht zu zwingen. Leider hatte der Schulleiter für unsere Sorgen keinerlei Verständnis. Er wollt sich unsere Argumentation gar nicht erst anhören und unterbrach uns ständig. Zum Schluss erklärte der Schulleiter lediglich: „Wissen Sie, es gibt zwei Mauern, die sich nicht treffen werden. Die eine ist Ihre Religion, und die andere ist unser Schulgesetz, das ich vertrete.“

Nach dem Gespräch waren wir gelinde gesagt, sehr schockiert und enttäuscht. Dennoch haben wir einen weiteren Versuch zur Klärung der Angelegenheit gewagt. Doch auch das zweite Gespräch am 18.09.2012 verlief ähnlich ernüchternd. Der Schulleiter erklärte, entweder würde unsere Tochter am Schwimmunterricht teilnehmen oder er werde das Ordnungsamt einschalten.

Traurig darüber, dass nicht einmal ein vorurteilsfreies Gespräch möglich war und um weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen, haben wir uns für einen Schulwechsel entschieden und unsere Tochter an der IGS Bad Salzdetfurth angemeldet.

Nach den ersten Tagen an der neuen Schule ist unsere Tochter allerdings sehr unglücklich. Der Unterricht verläuft dort sehr viel lauter und unruhiger. Vor allem aber entspricht das Lernniveau nicht dem des Gymnasiums.

Wir als Eltern würden unserer Tochter gerne die Möglichkeit bieten, eine Schule zu besuchen, die ihre Begabungen fördert und ihrem Leistungswillen gerecht wird. Gleichzeitig wollen wir unsere Tochter in Situationen, die für sie mit einem Gewissenskonflikt verbunden sind, auf beste Art und Weise unterstützen.

Insgesamt sind wir doch sehr bedrückt darüber, dass der Schulleiter des Goethegymnasiums keinerlei Verständnis für die individuelle Situation unserer Tochter gezeigt und auch keinen Weg für eine Alternativlösung aufgezeigt hat. Stattdessen hat er seine Vorurteile oder auch vorherigen negativen Erfahrungen mit muslimischen Eltern auf unsere Familie projiziert.

Abschließend bitten wir Sie daher darum, unserer Tochter und auch uns in dieser für sie sehr belastenden Situation zu unterstützen, es ihr insbesondere zu ermöglichen, wieder das Goethegymnasium oder ein vergleichbares Gymnasium besuchen zu können. Auch wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn hinsichtlich des Schwimmunterrichts eine einvernehmliche Lösung gefunden werden könnte.

Für Ihre Bemühungen danken wir ihnen im Voraus und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
(Brief Ende)


Falls es sich hier um ein Missverständnis handeln sollte – da der Schulleiter möglicherweise bis zu diesem Zeitpunkt negative Erfahrungen mit Muslimen gemacht hat, wie aus dem Brief ersichtlich – könnte er jetzt immer noch auf die Eltern des Mädchens zugehen und zum Wohle des Kindes entscheiden.

Samstag, 8. September 2012

Ibrahim Abou Nagie soll soll 214.000 Euro zurückzahlen



Der umstrittene Kölner Salafisten-Prediger Ibrahim Abou Nagie soll Sozialleistungen in Höhe von 214.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Ein entsprechender Rückforderungsbescheid solle in den kommenden Tagen verschickt werden, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.

Im April hatte die "Bild"-Zeitung berichtet, dass Abou Nagie mit seiner Familie von 1860 Euro Hartz IV im Monat lebe. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet,
die Arge stoppte die Zahlungen.


Das Jobcenter wirft ihm vor, bei den Angaben zu seinem Vermögen nicht die Wahrheit gesagt zu haben und in Wirklichkeit nicht bedürftig zu sein.

Quelle:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article109088539/Salafisten-Prediger-soll-214-000-Euro-zurueckzahlen.html


Anmerkung:

Wir berichteten schon früher von dem Fall und ich rate denjenigen die es noch nicht gesehen haben, sich diesbezüglich dieses Video anzusehen, um die Wahrheit herauszufinden.



Deutsche Schulen: Nazis willkommen - Muslime raus!

Berliner Lehrer beleidigt Schülerin rassistisch

Ein Lehrer einer Schule in Steglitz soll eine dunkelhäutige Klassensprecherin mehrfach rassistisch beleidigt und das Schimpfwort sogar groß an die Tafel geschrieben haben. Bei dem Pädagogen soll es sich um einen Wiederholungstäter handeln.


Karl-Heinz Sch. soll sich am Montag während des Unterrichts an der 7. Integrierten Sekundarschule in Steglitz diskriminierend über Menschen mit dunkler Hautfarbe geäußert haben. Eine 16-jährige dunkelhäutige Schülerin hat ihn deshalb im Beisein ihrer Mutter angezeigt. Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt. „Nach ersten Erkenntnissen kommen weitere gleichgelagerte Vorfälle in Betracht“, die sich in dieser Woche zwischen dem Lehrer und Schülern zugetragen haben sollen.

Karl-Heinz Sch. wird nicht das erste Mal rassistischer Äußerungen bezichtigt. Die Bildungsverwaltung hat ihm bereits in einem langjährigen Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) vorgeworfen, im Unterricht NS-Verbrechen verharmlost zu haben.

Gemäß der jetzigen Anzeige hatte die Zehntklässlerin den Lehrer gerade etwas gefragt. Darauf habe der 63-Jährige Worte gebraucht, die sie für sich und andere dunkelhäutige Menschen als beleidigend empfand. Als sich die Jugendliche dies verbat, habe er ein Schimpfwort groß an die Tafel geschrieben und später auf dem Flur wiederholt. Dem Vernehmen nach soll unter anderem das Wort „Nigger“ gefallen sein. Es wurden bereits etliche Schüler zu dem Vorfall befragt. Zu ihren Aussagen äußern sich Polizei und Bildungsverwaltung bisher nicht.

Karl-Heinz Sch. war bis 2000 am Gymnasium Steglitz an der Heesestraße tätig. Dort warfen ihm Schüler und Eltern in den 90er Jahren wiederholt rechtsextreme und rassistische Äußerungen vor. So soll er laut Ermittlungsakten 1994 im Geschichtsunterricht gesagt haben, Auschwitz sei eher ein Arbeitslager gewesen. Die Bildungsverwaltung suspendierte den Pädagogen Ende 2000 vom Dienst und versuchte, ihn über ein Disziplinarverfahren endgültig loszuwerden. Ein schwieriger Rechtsstreit begann, der erst 2007 mit einer teilweisen Niederlage des Senats endete. Unterdessen saß Sch. bei vollen Bezügen Zuhause.

Sch., damals 51 Jahre alt, war im Jahr 2000 von einer Elterninitiative des Gymnasiums Steglitz vorgeworfen worden, er verharmlose Naziverbrechen. Der damalige Bildungssenator Klaus Böger (SPD) suspendierte den Mann, allerdings brachten endlose Zeugenvernehmungen keine brauchbaren Ergebnisse. Das Verfahren sei von der Schulbehörde schlecht geführt worden, kritisiert die Elterninitiative bis heute. Um die Suspendierung zu beenden, sorgte Sch. schließlich selbst dafür, dass die Sache vor das Verwaltungsgericht kam. Es entschied am 15. Juni 2005, dass die Vorwürfe gegen Sch. nicht ausreichten und auch schon zu lange zurücklägen. Allerdings verhängte es eine einjährige Gehaltskürzung: Die Disziplinarkammer sah es als erwiesen an, dass der Lehrer im Geschichtsunterricht „leichtfertig den Verdacht erweckte, ein Rechtsextremist zu sein“. Dadurch habe er dem Ansehen der Lehrerschaft schweren Schaden zugefügt sowie den Bildungsauftrag verletzt. Zwar bescheinigte das Gericht dem Lehrer, kein Rechtsextremist zu sein. Er habe jedoch den Eindruck hinterlassen, er relativiere die Nazi-Verbrechen. Eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst lehnte es ab. Weder habe der Beamte sich der Volksverhetzung schuldig gemacht noch der Verletzung der beamtenrechtlichen Treuepflicht.

Dass das Verfahren so ausgehen würde, war lange Zeit nicht zu erwarten. Denn Sch. wurde icht nur vorgeworfen, als Lehrer Nazi-Verbrechen zu verharmlosen. Anstößige Passagen gab es auch in seinem Buch zur Wehrmachtsausstellung. Dieses Buch fand bei Rechtsextremen derartigen Anklang, dass sie den Studienrat im Jahr 2003 zu einem Vortrag nach Peenemünde einluden. Die Veranstalter der Lesung kamen, so die Anklamer Polizei damals, „eindeutig aus der rechten Szene und aus dem Dunstkreis bekannter Neonaziführer“.

 Ganz anders wird jedoch der Fall Marcel K. behandelt. Natürlich wird es als Verbrechen eingestuft wenn du Muslim im Schuldienst bist:

Mutmaßlicher Salafist aus Schuldienst entlassen

Ein mutmaßlicher Salafist darf nicht mehr unterrichten. Das Land Nordrhein-Westfalen habe den Mann aus dem Schuldienst entlassen, berichtet die Rheinische Post. Er soll ein halbes Jahr lang als Lehrer für Elektrotechnik an einem Berufskolleg in Duisburg tätig gewesen sein. Das Düsseldorfer Schulministerium bestätigte den Bericht. 

Marcel K. gilt als ein guter Lehrer. Ruhig, bedacht. Was er sage, präge sich ein, sagen Schüler. Tagsüber unterrichtet K. am Bertolt-Brecht-Berufskolleg in Duisburg. Sein Fach: Elektrotechnik.

Der Tipp, der den Islamisten auffliegen lässt, kommt offenbar von Bürgern. Daraufhin schaltet die Bezirksregierung den Verfassungsschutz ein – und erfährt, dass hinter dem beliebten Lehrer „ein salafistischer Prediger“ steckt, „der extremistische Ansichten vertritt und verbreitet“. Marcel K. wird fristlos gekündigt.

Als sich Marcel K. auf die Stelle am Berufskolleg bewirbt, läuft alles glatt. Im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis finden sich „keine Eintragungen“, sagt die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf. „Weitere sicherheitsrelevante Hinweise gab es zum Einstellungszeitpunkt nicht“, meint eine Sprecherin. Dass die Lehrkraft bis 2006 als islamistischer Gefährder eingestuft war, bei dem die konkrete Gefahr einer Straftat besteht, wusste die Einstellungsbehörde nicht.

Weitere Hetzbegriffe fallen in Zeitungsberichten wie :

Ihm werden Kontakte zum Terrornetzwerk al-Qaida nachgesagt. (Nachgesagt ist das richtige Wort.)

Ein Todespilot vom 11.09. hätte seine Telefonnummer gehabt. (Ja klar)

Nach Schulschluss lehrt Marcel K. sein Hauptfach: Salafismus. (Ah kann mir mal jemand erklären was man im Salafismus Unterricht lernt? und wie unterscheidet es sich vom Unterrichtsfach Islam?)

Im Internet ist er ein Star der Hassprediger-Szene. (Wie wäre es wenn ihr mal seine Videos im Internet anseht, damit ihr seht was ein Hassprediger ist.)

..dass er in puncto Gefährlichkeit immer noch als „relevante Person“ geführt wird.

K. verkehrt häufig in radikalen Zirkeln.

"Solche Personen haben an unseren Schulen nichts zu suchen."

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, reagierte schockiert auf den Vorgang. "Es ist unfassbar, dass so ein Mann als Lehrer eingestellt werden konnte" 

So ein Fehler stellt die Arbeit des Innenministeriums in Frage, das gute Arbeit im Kampf gegen den Salafismus leistet", sagte Wendt.

Der Chef des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, sagte im Innenausschuss des Landtags, die Zahl der Salafisten in NRW könne sich bis Ende des Jahres auf 1000 verdoppeln. (1000 Muslime in NRW? Ich glaube die haben sich da verrechnet.)

Anmerkung: 

Für diejenigen die es noch nicht wissen: Es gibt keinen Salafismus. Der Name Salafist wurde von den westlichen Medien erfunden. Wenn ihr also von "Salafisten" hört, dann sind damit Muslime gemeint die ihre Religion ausüben.

Das alte Nazis an Schulen unterrichten dürfen, die ihre Schüler rassistisch beleidigen und im gegenzug dazu friedliche Menschen die einfach ihre Religion ausüben als Verbrecher eingestuft werden, das ist ein Skandal!

 

 

  Quellen: 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/schule-in-berlin-steglitz-berliner-lehrer-beleidigt-schuelerin-rassistisch/7108578.html

derwesten.de und andere