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Samstag, 22. September 2012

Deutsche Zeitung will Muhammad Karikaturen drucken!

Es ist als hätten sie untereinander eine Abmachung: nun will auch eine deutsche Zeitung Karikaturen veröffentlichen subhanAllah.

Zitat: “Titanic”-Chefredakteur Leo Fischer fürchtet wegen des geplanten Islam-Covers des Satire-Magazins keine Proteste von Muslimen vor den Redaktionsräumen. Sollte es dazu kommen, “dann werde ich in aller Ruhe erklären, wie dieser Titel gemeint ist”, sagte Fischer am Freitagmorgen im Deutschlandfunk.

Weiterlesen auf: 
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/titanic-chef-will-muslimen-cover-erklaeren-1.3002394


Quelle: fataatalkhayr.wordpress.com

Donnerstag, 20. September 2012

Wissenschaftlicher Beweis: Das Schlafen wie der Prophet Muhammad es gelehrt hat ist am besten!

Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ließ nichts Gutes aus, ohne uns davon zu erzählen, und ließ kein Übel aus, ohne uns davor zu warnen.

Yaish ibn Tihfa al-Ghifari berichtete, dass sein Vater sagte: „Ich war zu Gast beim Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) mit den Armen, die er beherbergte. Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) kam in der Nacht heraus, um seine Gäste zu überprüfen, und sah mich auf meinem Bauch liegen. Er bewegte mich mit seinem Fuß und sagte: „Liege nicht so, denn diese Art, sich hinzulegen, verabscheut Allâh!“ Gemäß eines anderen Berichts stieß der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ihn mit seinem Fuß an, weckte ihn auf und sagte: „Liege nicht so, denn so liegen die Leute der Hölle.“ (Berichtet von Ahmad, al-Fath ar-Rabbani, 14/244-245; von at-Tirmidhi, Nr. 2798, Shakir-Ausgabe; und von Abu Dawud, as-Sunan, Kitab al-Adab, Nr. 5040, ad-Daas-Ausgabe. Ebenso berichtet in Sahih al-Jami, 2270-2271)

Dies ist ein allgemeines Verbot, das sowohl für Männer als auch für Frauen gilt, weil das Grundprinzip ist, dass die Regeln für beide Geschlechter gelten, außer in Fällen, wo kenntlich gemacht wird, dass es eine Differenzierung zwischen beiden gibt.


Al-Bara` Ibn `Azib berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu mir: Wenn du zu Bett gehen willst, so wasche dich in der Weise, wie du dies für das Gebet gewöhnlich tust, lege dich dann hin auf deine rechte seite und sprich: O Allah mein Gott, ich bin Dir mit meinem Angesicht ergeben, und meine Angelegenheit überlasse ich Dir, und meinen Rücken lehne ich an Dich, nur wohlwollend und aus Furcht vor Dir denn es gibt keine Zuflucht und Rettung vor Dir, außer bei Dir. O Allah mein Gott, ich glaube an Dein Buch, das Du offenbart hast, und an Deinen Propheten, den Du entsandt hast. Stirbst du dann in derselben Nacht, so stirbst du auf der natürlichen Grundlage des Glaubens mache diese Worte aber auch als Letztes, was du sprichst. Ich habe diese dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, wieder vorgetragen, und als ich den Satz O Allah mein Gott, ich glaube an Dein Buch, das Du offenbart hast..., sagte ich und Deinen Gesandten... und der Prophet bemerkte dazu: Nein, ...und an Deinen Propheten, den Du entsandt hast.
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 0247]




Der Psychologe Kai-Ching Yu von der Shue Yan Universität in Hong Kong hat dazu 670 Personen - rund zwei Drittel davon Frauen - über ihre nächtlichen Aktivitäten befragt. Hauptergebnis: Wer auf dem Bauch schläft, neigt eher zu Träumen mit sexuellem Inhalt.


Zwar bekannten sich nur fünf Prozent der Probanden, die über eine Lieblings-Schlafposition berichteten, zur Bauchlage. Diese war aber neben Erotik auch noch überdurchschnittlich häufig mit anderen Trauminhalten verknüpft: u.a. nackt sein, schwimmen, dem Gefühl zu ersticken und eingeschlossen zu sein.

Yu macht die spezielle Körperhaltung der Bauchschläfer direkt für diese Träume verantwortlich. Der Druck auf den Körper, auf die Lunge und nicht zuletzt auf die Geschlechtsorgane würde im Traum symbolisch verarbeitet. Im Gegensatz dazu zeigten Studienteilnehmer, die in der Nacht die Seiten- oder Rückenlage bevorzugen, kaum Unterschiede in ihren Trauminhalten. Ausnahme: Wer auf der rechten Seite liegt, bekommt offenbar seltener Alpträume, als auf der linken Seite.
Lukas Wieselberg, science.ORF.at

 Quelle:
http://science.orf.at/stories/1705084

"The Effect of Sleep Position on Dream Experiences" von Calvin Kai-Ching ist in der Fachzeitschrift "Dreaming" erschienen.

Fatwa bezügl. Demonstrationen zur Verteidigung der Ehre des Gesandten Allahs (saws)

Bezüglich der derzeitigen Vorkommnisse möchte ich gern eine aktuelle und explizit auf diese Situation bezogene Fatwa aufzeigen, die vom Mufti der Jamaa’ah al-Islaamiyyah in Ägypten stammt, nämlich von Sheikh ‘Abd al-Akhir. Dieser Sheikh ist nicht nur ein studierter und anerkannter Alim, sondern hat auch eine gewisse Zeit seines Lebens in Deutschland (Bonn) verbracht und kennt somit die Umstände in diesen Ländern. >>Hier ist seine Vita auf Facebook zu lesen<<.
 Diese Tatsache ist von äusserster Wichtigkeit, denn die Fatawa, auf die unsere Jugend heutzutage zugreift, sind zumeist viele Jahre (teils Jahrzehnte) alt und sind sehr allgemein und meistens auch für die arabischen Länder erstellt worden.
Zeit, Ort und Umstand ändern die Rahmenbedingungen für eine explizite Fatwa, weswegen wir bemüht sein sollten, zeitgenössische Gelehrte mit den jeweiligen Fachkenntnissen zu befragen und nicht vorgefertigte YouTube-Videos heranzuziehen um gar damit andere Geschwister als irregegangen zu betiteln.


BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

Ein Bruder fragte Shaykh ‘Abd al-Akhir:

Einige Kuffaar in Deutschland, möge Allaah sie verfluchen, haben Demonstrationen gemacht und Karikaturen zur Belustigung über den Propheten salAllaahu ‘alayhi wa sallam gezeichnet. Ist es also erlaubt für die Muslimischen Männer dass sie gegen diese Leute demonstrieren? Und Sie müssen wissen, dass es möglicherweise zu einer Schlägerei zwischen den beiden Gruppen, oder zwischen den Muslimeen und der Polizei, die die Kuffaar beschützt, kommt. Was ist ihr Ratschlag in diesen Fällen?


Antwort:
Es ist überhaupt nicht erlaubt für die Muslimeen in Deutschland, dass sie über irgendein schlechtes Benehemen gegenüber den Gesandten Allaahs salAllaahu ‘alayhi wa sallam schweigen. Und sie müssen darauf antworten mit ihren zugänglichen Mitteln. Denn wahrlich ist die Stellung des Propheten salAllaahu ‘alayhi wa sallam gewaltig. Und es ist nicht erlaubt zu schweigen gegenüber demjenigen, der über ihn herfällt. Bezüglich des “Wie” der Antwort, so sehe ich, dass die Brüder, die in diesem Land leben die möglichen Wege dazu einschätzen (bestimmen) können
Es ist also Pflicht für die Muslimische Gemeinde in diesem Land, dass sie sich besprechen bezüglich dem, was an den Maßnahmen notwendig ist, um diese Belustigung abzuwenden. Auch wenn die Muslimeen auf diesem Weg geschadet werden, so sollte dies ausgehalten werden, wenn davon gehofft wird, dass dieses schlechte Benehmen verboten wird und Allaah weiß am Besten

[Die Veröffentlichung dieser Fatwa soll kein Aufruf zu kriminellen Handlungen darstellen, sondern lediglich die Realität islamischer Rechtssprechung veranschaulichen.]

Quelle:
http://www.blog.al-adala.de/?p=769

Demonstration zur Verteidigung unseres Propheten Muhammad (saws)

In Deutschland:

Demonstration zur Verteidigung unseren Propheten Mohamad (sa).
Auch nicht Muslime mit der Meinung, dass man die Religionen Respektieren sollte sind herzlich eingeladen.

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Freitag den 21.09.2012
Ort: Münster – gegen über von hauptbahnhof
Zeit: 17uhr

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Samstag den 22.09.2012
Ort: Dortmund – Kampstraße
Zeit: 12:00 Uhr

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Sonntag den 23.09.12
Wo: IN DER STADTMITTE IN BERGISCH GLADBACH ( KONRAD ADENAUER PLATZ )
Zeit: 15:00UHR -17:00UHR
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Samstag den 6.10.12


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https://www.facebook.com/i.Protest.against.disrespect


Sind wir kurz vor dem Jüngsten Tag?

Ein Video von Ibrahim Abou Nagie über die aktuellen Ereignisse.
Christen werden mit den Muslimen kämpen, dann werden Muslime gegen Christen kämpfen und dann wird Jesus in Damaskus (Syrien) erscheinen.


Christen schließen sich dem Kampf gegen Assad an!

Hıristiyanlardan Özgür Suriye Ordusu'na destek


In diesem Video rufen Christen zu dem Kampf in Syrien auf. 
Sie haben sich den Gegnern von Asad angeschlossen und kämpfen nun Seite an Seite mit den Muslimen. Welch Schande über die Muslime, selbst Mushrikin kämpfen und die Muslime sitzen noch rum und warten…worauf?
Hierbei möchte ich noch an ein Anzeichen erinnern, welches mir dazu einfällt. 
Allahu alam ob es zutrifft oder nicht, ich bin keine Gelehrte. Es handelt sich um das Anzeichen für Yaumul Qiyamah, dass sich Christen den Muslimen anschließen werden und gemeinsam gegen einen Feind Allahs kämpfen werden.
Wenn sie gewinnen werden die Christen das Kreuz hochhalten und die Muslime werden dagegen sein und eine große Schlacht wird aufbrechen…
 und ist es nicht Damaskus, wo Isa (Jesus) aleyhis-salam kommen wird? 
Damaskus ist die Hauptstadt Syriens, und Asad al Khanzir ist eines der größten Feinde Allahs… Allahu ta’ala alam, die Zeit ist sehr nah!



Das Anzeichen hatte ich mal in diesem Video gesehen:
http://www.youtube.com/watch?v=sKmFfF8jxOw&feature=related

Übernommen von fataatalkhayr.wordpress.com

Mittwoch, 19. September 2012

Die letzte Person die das Höllenfeuer verlässt!

Video unbedingt ansehen! Was wird der letzte Mensch erleben, der aus dem Höllenfeuer kommt?

Darf eine Muslima den Hijab vor einer Kafira ablegen?

Das ständige Komitee wurde gefragt: Ist es verpflichtend, Hijab vor ungläubigen Frauen zu tragen oder können wir mit ihnen so verfahren, wie wir mit muslimischen Frauen verfahren?

Antwort: Es gibt zwei Ansichten unter den Gelehrten bezüglich dieser Angelegenheit. Doch die richtige Sichtweise ist die, dass es nicht verpflichtend ist, da weder von den Frauen des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – noch von den Gefährtinnen dieses überliefert wurde, wenn sie sich mit jüdischen und Götzendienenden Frauen in Medina getroffen haben.

Hätten sie ihren Hijab bei diesen Treffen anbehalten, dann wäre dies auch überliefert worden, so wie andere Dinge überliefert wurden, die weniger wichtig waren.

Fataawah al-Ladjnah ad-Da`imah, 17/287 __________________________________

Scheich Ibn ’Uthaimin, rahimahullah, wurde gefragt: Ist es zulässig, dass eine muslimische Frau ihr Haar vor einer nicht-muslimischen Frau aufdeckt, zumal sie weiß, dass diese nicht-muslimische Frau ihren männlichen Verwandten, die keine Muslime sind, andere Frauen bildlich beschreibt?

Antwort: Dies ist eine Frage, die auf verschiedene Interpretationen der Gelehrten bezüglich des Verses beruht, in dem der erhabene Allah sagte: "Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen […]." [an-Nur 24:31]

Die Gelehrten sind sich uneinig bezüglich des Pronomens "Nisaa`ihinnah" ("ihren Frauen"). Einige von ihnen sagten, dass damit allgemein das weibliche Geschlecht gemeint ist. Andere wiederum sagten, dass damit lediglich eine Art von Frauen gemeint ist, d.h. nur gläubige Frauen. Nach der ersten Sichtweise ist es für eine Frau zulässig, ihr Haar und ihr Gesicht vor nicht-muslimischen Frauen aufzudecken. Doch nach der zweiten Sichtweise ist es nicht zulässig. Wir neigen stärker zur ersten Sichtweise, da diese näher an den Beweisen ist. Somit gibt es unter den Frauen hier keinen Unterschied zwischen einer muslimischen und einer nicht-muslimischen Frau.

Dies gilt solange keine Fitnah (Versuchung) befürchtet wird. Doch wenn die Gefahr einer Fitnah gegeben ist, wie z.B., wenn befürchtet wird, dass eine Frau ihren männlichen Verwandten andere muslimischen Frauen bildlich beschreibt, dann ist es hier wichtig, dass Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Hier sollte die Frau vor den anderen Frauen weder ihren Schleier ablegen noch irgendeinen Teil ihres Körpers, wie Füße, Haare, usw., zeigen - egal ob es sich dabei um eine muslimische oder nicht-muslimische Frau handelt.

Fataawah al-Mar`ah al-Muslimah –zusammengestellt von Salahuddīn Mahmud, S. 605 __________________________________________

Ein anderes Mal sagte Shaikh Ibn Uthaimin: Vor ihren Maharim darf sie Gesicht, Kopf, Hals, Hände, Unterarme, Füße und Waden entblößen und alles andere muss sie bedecken.

Fatawa al-Mara al-Muslima, 1/417

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Shaikh Abd al-Aziz Ibn Baz, rahimahullah wurde gefragt: Ich habe gehört, dass es einer Kafir-Frau verboten ist, eine muslimische Frau ohne Hijab zu sehen. Trifft dies auf meine Schwiegermutter zu, die eine Ungläubige ist?

Antwort: Es ist nicht verpflichtend, den Hijab vor ihnen – den nicht-muslimischen Frauen – zu tragen, da sie gemäß der korrekteren der beiden Meinungen der Gelehrten wie alle anderen Frauen sind.

Fataawa al-Mara al-Muslima, 2/582

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Quelle: http://islamfatwa.de/kleidung-schmuck/1 ... en-ablegen

fataatalkhayr.wordpress.com

25 Millionen auf Assads Kopf

Ein unwiderstehliches Angebot: die Muslime in Syrien bieten 25 Millionen Dollar für Assad al Khanzir´s Kopf. Zitat: Gegner des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad haben 25 Millionen US-Dollar Kopfgeld auf den Machthaber ausgesetzt. Das Geld stammt von syrischen Geschäftsleuten, die geheim bleiben wollen.

Weiterlesen auf:
http://www.welt.de/politik/ausland/article109304757/Rebellen-bieten-25-Millionen-Dollar-fuer-Assads-Kopf.html

Afghanistan: Wieder Frauen und Kinder von NATO getötet

Durch einen Angriff der NATO vor ein paar Tagen sind mindestens 8 Frauen und einige Kinder in Afghanistan ums Leben gekommen.

Zitat: Er sagte, die Frauen hätten in der Morgendämmerung Feuerholz gesammelt, als sie von Flugzeugen angegriffen wurden. Zahlreiche Frauen seien verwundet worden.

Weiterlesen auf:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/afghanistan-acht-frauen-bei-nato-luftangriff-getoetet-a-856092.html

Frankreich veröffentlicht Karikaturen und schließt Schulen!


Weil ein französisches Satiremagazin am heutigen Tage, Mittwoch, 19.09.2012, Karikaturen des Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm veröffentlichte, haben die Franzosen jetzt gewaltig Angst vor eventuellen Ausschreitungen nach den kommenden Freitagsgebeten. Daher schlossen sie ihre Konsulate und Schulen in über 20 Ländern.

Mehr Infos: http://www.zeit.de/politik/ausland/2012-09/islam-frankreich-karikaturen-botschaften

Dienstag, 18. September 2012

Allah (swt) spricht: Die Geschichte von mir und den Menschen.....

Hadith Qudsyy 

Allah azza wajall spricht:
 
"Die Geschichte von Mir und den Menschen und den Dschinn ist erstaunlich:

Ich erschaffe und ein anderer wird angebetet. Ich gebe, und einem anderen wird gedankt. Ich sende das Gute von Mir meinen Dienern herab und ihre Bösartigkeit steigt zu Mir herauf. Ich neige Mich ihnen mit Meiner Gnade zu und bedarf ihrer nicht; und sie entfernen sich von Mir mit ihren Sünden, und sind doch auf keinen außer Mich angewiesen. (...)

Die Leute, die Mir gehorsam sind, sind die Leute Meiner Liebe, und die Leute, die Mir ungehorsam sind, lasse Ich die Hoffnung auf Meine Gnade nicht aufgeben. Wenn sie bereuen, dann bin Ich ihr Geliebter und wenn sie nicht bereuen, dann bin Ich ihr Heiler.
Ich prüfe sie mit Belastungen, damit Ich sie von ihren Fehlern reinige. (...)

Wer von ihnen Mir mit Reue entgegenkommt, den erwarte Ich schon von weit weg, und wer sich von Mir abwendet, den rufe Ich von ganz nah: “Wo gehst du hin? Hast Du einen anderen Gott außer Mir?”

Montag, 17. September 2012

Das Gleichnis des Muslims, des Juden und des Christen

Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

"Das Gleichnis des Muslims, des Juden und des Christen ist dieses -

Es gibt einen Mann, der eine Gruppe von Arbeitern angeheuert hat und diese gegen eine Entlohnung bis zur Nacht arbeiten lässt.

Die Gruppe arbeitet nur bis zum Morgen und die Männer sagen: "Wir brauchen die Entlohnung nicht! Wir werden gehen. Und den Lohn für die Arbeit die wir schon erledigt haben wollen wir auch nicht!"
Der Mann bittet sie: "Tut das nicht! Erledigt die ganze Arbeit und ihr bekommt den ganzen Lohn!"
Jedoch hören sie nicht darauf und gehen.

Danach heuert der Mann eine andere Gruppen an. Diese arbeitet bis zum Nachmittag und die Männer sagen: "Wir möchten diese Arbeit nicht! Und das Geld kannst du auch behalten! Wir gehen!"
Der Mann bittet diese ebenfalls: "Tut das nicht! Ihr habt nur noch ganz wenig vor euch!"
Jedoch hören sie nicht darauf und gehen.

Dann heuert der Mann eine neue Gruppe an, die die liegengelassene Arbeit beenden soll. Diese Gruppe arbeitet bis zur Nacht und beendet die Arbeit.
Sie erhalten den versprochenen Lohn und noch den Lohn der letzten zwei Gruppen dazu.

So seht - dies ist das Gleichnis für die, die ihre Entlohnung aus dem Lichte Allahs akzeptiert haben.

[Bukhary, Ijâra 11, Mawakit'us Salâh 17]

ex Guantanamo Gefangener rezitiert Sura Al Ankabut

Sonntag, 16. September 2012

Muslime in der Schweiz rufen zu Protesten auf

Die Proteste könnten auch auf die Schweiz überschwappen. Aktivisten aus dem Umfeld des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS) planen für nächsten Samstag eine Kundgebung vor der US-Botschaft in Bern. Dies geht aus einem Flugblatt hervor, das in muslimischen Kreisen kursiert und das der SonntagsZeitung vorliegt. Demnach wollen die Anhänger mehrerer Organisationen ihren Zorn über die Beleidigung des Propheten Mohammed auf die Strasse tragen.

IZRS-Kadermitglied Nora Illi bestätigt das Vorhaben: «Wir werden übers Wochenende ein Bewilligungsgesuch einreichen.» Der Film produziere auch in der Schweiz eine massive Missstimmung. Es dürfe nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit religiöse Empfindungen verletzt würden. «Wir fordern deshalb gesetzliche Normen, welche die Muslime besser vor solchen Angriffen schützen», sagt Illi.

Quelle :
http://www.20min.ch/ausland/dossier/islam/story/Islamisten-in-der-Schweiz-rufen-zu-Protesten-auf-31747061

Fatwa über die Beleidigung des Propheten Muhammad (saws)

Frage (Nr. 22809):

Ich hörte in einem Vortrag, dass jeder, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt, hingerichtet werden sollte, selbst wenn er seine Reue ausdrückt. Sollte er im Rahmen einer Hadd-Strafe getötet werden oder aufgrund des Kufr? Wenn seine Reue aufrichtig ist, wird Allah ihm vergeben oder wird er in die Hölle kommen und seine Reue vergeblich sein?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Antwort auf diese Frage kann gegeben werden, indem man die zwei folgenden Angelegenheiten anspricht:

1. Das Urteil über denjenigen, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt.

Die Gelehrtensind sich einig, dass ein Muslim, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt, zum Kāfir wird und ein Apostat ist, der hingerichtet werden muss. Dieser Konsens wurde von mehr als einem Gelehrten berichtet, wie z. B. von Imām Ishāq ibn Rāhawayh, ibn al-Mundhir, al-Qādi `Iyād, al-Khattābi und weiteren. (Al-Sārim al-Maslūl 2/13-16)

Diese Regel wird durch Qur’ān und Sunnah bestätigt.

Im Qur’ān heißt es (ungefähre Bedeutung): “Die Heuchler fürchten, dass eine Surah (Kapitel des Qur’āns) über sie offenbart werden könnte, die ihnen kundtut, was in ihren Herzen ist. Sag: Macht euch (nur) lustig! Allah wird herausbringen, was ihr fürchtet. Und wenn du sie (danach) fragst, werden sie ganz gewiss sagen: “Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt.” Sag: Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen (Āyāt – Beweise, Verse, Lektionen, Offenbarungen etc.) und Seinen Gesandten lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet. .” (9:64-66).

Diese Verse zeigen deutlich, dass das Verspotten Allahs, Seiner Verse und Seines Gesandten Kufr begründet, was umso mehr auf das Beleidigen zutrifft. Die Verse zeigen auch, dass derjenige, der den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) herabwürdigt, ebenfalls ein Kāfir ist, unabhängig davon, ob er es ernst meinte oder scherzte.

Hinsichtlich der Sunnah berichtete Abu Dawud (#4362) von `Ali, dass eine jüdische Frau den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu beschimpfen und schlechte Dinge über ihn zu sagen pflegte, und deshalb würgte ein Mann sie, bis sie starb. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ordnete an, dass in diesem Fall kein Blutgeld gezahlt werden musste.

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sage in al-Sārim al-Maslūl (1/162): “Dieser Hadīth ist jayyid und es gibt einen unterstützenden Bericht in dem Hadīth von ibn `Abbās, den wir unten zitieren werden.”

Dieser Hadīth beweist eindeutig, dass es erlaubt war, die Frau zu töten, denn sie pflegte den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu beschimpfen.

Abu Dawud (#4361) berichtete von ibn `Abbās, dass ein blinder Mann eine befreite Konkubine (Umm Walad) hatte, die den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oft beschimpfte und schlechte Dinge über ihn sagte. Er sagte ihr, sie solle aufhören, doch sie tat es nicht, und er tadelte sie, doch sie beachtete ihn nicht. Eines Nachts, als sie damit begann, schlecht über den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu reden und ihn zu beleidigen, nahm er ein Schwert oder einen Dolch, setzte ihn an ihrem Bauch an, drückte zu und tötete sie. Am folgenden Morgen wurde dies dem Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet. Er rief die Menschen zusammen und sagte: “Ich schwöre bei Allah, der Mann, der dies tat, und ich bitte ihn bei meinem Recht über ihn, dass er aufstehen soll.” Der blinde Mann stand auf und sagte: “Oh Gesandter Allahs, ich bin derjenige, der es tat. Sie pflegte dich zu beleidigen und schlimme Dinge über dich zu sagen. Ich verbot es ihr, doch sie hörte nicht auf, und ich tadelte sie, doch sie gab ihre Gewohnheit nicht auf. Ich habe zwei Söhne wie Perlen von ihr und sie war freundlich zu mir. Letzte Nacht begann sie damit, dich zu beleidigen und sie sagte schlimme Dinge über dich. Daher nahm ich den Dolch, setzte ihn auf ihren Bauch und stieß zu, bis ich sie tötete.” Daraufhin sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): “Bezeuge, es ist kein Blutgeld für sie fällig.” (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawud #3655 als sahīh klassifiziert).

Es scheint, dass diese Frau kāfir war und keine Muslima, denn ein Muslim könnte so etwas Übles niemals tun. Wenn sie eine Muslima war, wäre sie durch diese Handlung ein Apostat geworden und in diesem Fall wäre es für ihren Besitzer nicht erlaubt gewesen, sie zu behalten. In dem Fall wäre es nicht ausreichend gewesen, wenn er sie behalten und lediglich zurechtgewiesen hätte.

Al-Nasā’i berichtete (#4071), dass Abu Barzah al-Aslami sagte: “Ein Mann sprach grob mit Abu Bakr al-Siddīq und ich fragte: `Soll ich ihn töten?` Er wies mich zurecht und sagte: `Das ist für niemanden nach dem Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm).`” (Sahīh al-Nasā’i #3795).

Daraus kann abgeleitet werden, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) das Recht hatte, den zu töten, der ihn beleidigte und der grob mit ihm sprach, und das betraf sowohl Muslime als auch Kuffār.

2. Wenn jemand, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt hat, bereut – sollte seine Reue angenommen werden oder nicht?

Die Gelehrten sind sich einig, dass, wenn solch eine Person aufrichtig bereut und bedauert, was sie getan hat, ihre Reue ihr am Tag der Auferstehung nutzen und Allah ihr vergeben wird.

Doch sie waren unterschiedlicher Ansicht darüber, ob die Reue in dieser Welt angenommen werden sollte und ob das bedeutet, dass diese Person nicht länger dem Urteil der Hinrichtung unterliegt.

Mālik und Ahmad vertraten die Ansicht, dass die Reue nicht angenommen werden sollte und dass die Person getötet werden sollte, selbst wenn sie bereute.

Sie führten als Beweis die Sunnah und das angemessene Verständnis der Ahādīth an: Abu Dawud (#2683) berichtete, dass Sa`d ibn Abi Waqqās sagte: “Am Tag der Eroberung von Makkah gewährte der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) den Menschen Sicherheit, mit Ausnahme von vier Männern und zwei Frauen und er nannte sie und ibn Abi Sarh . Was ibn Abi Sarh anbelangt, so war er bei `Uthmān ibn `Affān und als der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) die Leute aufrief, ihm den Treueid zu geben, da brachte er ihn vor den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm). Er sagte: `Oh Prophet Allahs, nimmt den Treueid von `Abd-Allah entgegen.` Er hob seinen Kopf und sah ihn dreimal an, ihn abweisend, dann akzeptierte er seinen Treueid nach dem dritten Mal. Danach wandte er sich zu seinen Gefährten um und sagte: `Gab es unter euch keinen cleveren Mann, der aufstehen und diesen Menschen töten konnte, als er sah, wie ich mich weigerte, ihm meine Hand zu geben und seinen Treueid anzunehmen?` Sie sagten: `Wir wissen nicht, was in deinem Herzen ist, oh Gesandter Allahs. Warum hast du uns kein Zeichen mit deinen Augen gegeben?` Er antwortete: `Es gehört sich nicht für einen Propheten, jemanden durch ein Zeichen mit seinen Augen zu betrügen.`” (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawud #2334 als sahīh klassifiziert).

Die beweist eindeutig, dass es in einem Fall wie diesem, wo der Apostat, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigte, nicht obligatorisch ist, seine Reue anzunehmen, vielmehr ist es erlaubt, ihn zu töten, selbst wenn er bereut.

`Abd-Allah ibn Sa`d war einer derjenigen, die die Offenbarung aufzuschreiben pflegten, dann fiel er vom Glauben ab und behauptete, dass er der Offenbarung hinzugefügt hatte, was auch immer er wollte. Dies war eine Lüge und eine Erfindung gegen den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und es war eine Art der Beleidigung. Dann wurde er wieder Muslim und er war ein guter Muslim, möge Allah mit ihm zufrieden sein. (Al-Sārim #115)

Zum angemessenen Verständnis der Ahādīth:

Sie sagten, dass das Beleidigen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) mit zwei Rechten zu tun habe – dem Recht Allahs und dem Recht eines Menschen. Hinsichtlich des Rechts von Allah, so ist dies offensichtlich, denn es ist das Verbreiten von Schmähungen über Seine Botschaft, Sein Buch und Seine Religion. Was das Recht des Menschen anbelangt, so ist dies ebenfalls offensichtlich, denn es ist wie der Versuch, den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) durch diese Beleidigung zu verunglimpfen. In einem Fall, in dem sowohl das Recht Allahs als auch die Rechte eines Menschen betroffen sind, entfallen die Rechte des Menschen nicht, wenn die Person bereut, wie es im Falle der Strafe für Räuberei ist, denn wenn der Bandit jemanden getötet hat, bedeutet das, dass er hingerichtet und gekreuzigt werden muss. Doch wenn er bereut, bevor er gefasst wird, dann gilt das Recht Allahs über ihn, dass er exekutiert und gekreuzigt werden sollte, nicht länger, doch das Recht anderer Menschen hinsichtlich Qisās (Vergeltungsstrafe) bleibt bestehen. Dasselbe trifft in diesem Fall zu. Wenn derjenige, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt hat, bereut, dann trifft das Recht Allahs auf ihn nicht länger zu, doch es bleibt das Recht des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), welches trotz der Reue aufrechterhalten wird.

Wenn gefragt wird: “Können wir ihm nicht vergeben, denn während seiner Lebenszeit vergab der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) vielen von denjenigen, die ihn beleidigt hatten und er ließ sie nicht hinrichten?”

So lautet die Antwort: “Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) entschied manchmal, denjenigen, die ihn beleidigt hatten, zu vergeben und manchmal befahl er, dass sie hingerichtet werden sollten, wenn dies einem größeren Zweck diente. Doch ist seine Vergebung unmöglich geworden, denn er ist tot und somit ist die Hinrichtung desjenigen, der ihn beleidigt, weiterhin das Recht Allahs, Seines Gesandten und der Gläubigen, und wer es verdient, exekutiert zu werden, kann nicht gehen gelassen werden und die Strafe muss vollzogen werden. (Al-Sārim al-Maslūl 2/438)

Den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu beleidigen ist eine der schlimmsten aller verbotenen Handlungen und dadurch werden Kufr und Apostasie vom Islam gemäß dem Konsens der Gelehrten begründet, unabhängig davon, ob es im Ernst oder im Scherz geschah. Wer dies tut, muss hingerichtet werden, selbst wenn er bereut, sei er Muslim oder Kāfir. Bereut er aufrichtig und bedauert, was er getan hat, so wird ihm seine Reue am Tag der Auferstehung nutzen und Allah wird ihm vergeben.

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allah ihm barmherzig sein) schrieb zu dieser Angelegenheit ein wertvolles Buch mit dem Titel “Al-Sārim al-Maslūl `ala Schātim al-Rasūl”, welches jeder Gläubige lesen sollte, insbesondere in diesen Zeiten, in denen eine große Anzahl an Heuchlern und Ketzern es wagen, den Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu beleidigen, denn sie sehen, dass die Muslime nachlässig sind und nur wenig an beschützender Eifersucht in Bezug auf ihre Religion und ihren Propheten empfinden und sich nicht darum kümmern, die scharī`ahrechtliche Strafe durchzusetzen, welche solche Leute und ihresgleichen vom Begehen dieses unverhohlenen Kufrs abhalten würde.

Und Allah weiß es am besten. Möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und die Gefährten.

Islam Q&A

Stillen schützt vor Infektionen

In dieser prospektiven Studie in Kreta wurde der Einfluss des Stillens auf die Häufigkeit und die Schwere von Infektionen bei Babys und Kleinkindern untersucht. Dies geschah in einer definierten Kleinkindpopulation unter adäquatem Impfschutz und in einem Umfeld mit einer guten Gesundheitsfürsorge.

Eine repräsentative Gruppe von 926 Kindern wurde erfolgreich über 12 Monate begleitet, die Fütterungsmethoden und alle Infektionen (u. A. akute Mittelohr- und Atemwegsentzün‐dungen, Magen-Darm-Infekte, Harnwegsentzündungen, Augenentzündungen, Pilzinfektionen) wurden mit 1, 3, 6, 9 und 12 Monaten registriert.

Kinder, welche sechs Monate ausschließlich gestillt wurden, wie es die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, hatten weniger infektiöse Erkrankungen als teil- oder nicht gestillte Gleichaltrige. Dieser Zusammenhang hatte auch Bestand nachdem mögliche Einflussfaktoren in Betracht gezogen worden sind, für akute Mittelohr- und Atemwegentzündungen sowie Pilzinfektionen. Langes ausschließliches Stillen bedingte auch weniger Klinikeinweisungen wegen Infektionen im ersten Lebensjahr.

Diese breitangelegte prospektive Studie in einem europäischen Land zeigt dass ausschließliches Stillen vor Infektionen schützt und die Häufigkeit und den Schweregrad von Infektionen vermindert. Teilstillen zeigte diesen Effekt nicht. Andere grösser angelegte Studien konnten auch einen kleinen positiven Schutz bei Teilstillen zeigen.

Protective effect of exclusive breastfeeding against infections during infancy: a prospective study. Ladomenou F, Moschandreas J, Kafatos A, Tselentis Y, Galanakis E. Arch Dis Child. 2010 Dec;95(12):1004-8.

Quelle:www.liewensufank.lu

Marokko: Obama,Obama kulluna Osama!

In Marokko gab es ebenfalls Proteste gegen den anti-islamischen Film. Die Menschenmasse rief immer wieder laut “Obama Obama, Kulluna Usama” was so viel bedeutet wie “Obama Obama, jeder von uns ist Usama”. Sie schworen Rache für diesen Film….

Quelle:
http://pressmedya.com


Freitag, 14. September 2012

Pro Deutschland zeigt islamfeindlichen Muhammad Film!

Wie schon in der Überschrift steht, wollen pro Deutschland den islamfeindlichen Film zeigen, möge Allah sie dafür bestrafen amin. Es gibt Menschen, die lernen nicht aus den Fehlern anderer. Bereits in Bonn & Solingen hat man die Unruhen wegen den Karikaturen gesehen, man will sich nicht ausmalen was nun geschieht wenn sie diesen abartigen Film zeigen. Das ist reinste Provokation und ein Spiel mit dem Feuer.

Es heißt am Ende "die bösen Muslime", wenn sich aber gewisse Menschen, wie MENSCHEN verhalten würden gäbe es diese Ausschreitungen gar nicht.

Allahumma, leite diese Übeltäter recht, oder bestrafe sie im Diesseits und Jenseits amin ya Rabb!

Hier könnt ihr die Ankündigung sehen:

http://www.pro-deutschland-online.de/index.php? option=com_content&view=frontpage&Itemid=100001

Quelle: fataatalkhayr.wordpress.com

9. Todesopfer in Guantanamo

Adnan Latif, ein 36-jährigen Jemenite wurde heute tot in seiner Zelle aufgefunden, ob das so stimmt ist natürlich auch nicht ganz klar, so wird es zu mindest gesagt. Allahu alam ob sie ihn nicht in den Tot gefoltert haben, denn keiner kann es bezeugen er war in Einzelhaft weil er gegen die Vorschriften verstoßen haben soll.

Die Todesursache wird noch "ermittelt". Adnan Latif, rahimahullah ist bereits der 9. Häftling der im Guantanamo Folter-Gefängnis ums Leben kam. Bei allen Opfern hieß es entweder Selbstmord oder ein "natürlicher Tod", da fragt man sich was diese Unmenschen unter natürlich verstehen-etwa absichtliche Vergiftung?

Adnan rahimahullah hat des öfteren Hungerstreiks gemacht, und er ist auch einer der "unwichtigeren Gefangenen" für die Amerikaner, dennoch saß er ganze 10 Jahre zu Unrecht.

Wollte nicht ein Taghut namens Barack Obama dieses Folter-Gefängnis schließen? Und mit diesem Vorsatz hat er das ganze amerikanische Volk hinters Licht geführt.. aber das kennt man von diesen Unmenschen ja schon.

Quelle der Info: pressmedya.com
Fataatalkhayr.wordpress.com

Frohe Neuigkeiten aus Syrien

Oftmals berichten wir alle über die negativen Ereignisse aus Syrien, doch sollten wir auch wissen dass es genauso gute Ereignisse aus gibt. Die Assad-Gegner werden immer mehr und stärker, wobei Assads Leute immer weniger werden und er sich immer mehr Unterstützung von den schmutzigen Shia holen muss.

Es ist sehr erstaunlich wie die Rebellen sich auf Wasser halten, anfangs haben sie das Regime mit Gemüse bekämpft, und mit kleinen Pistolen die nicht wirklich Schaden verursachen. Dennoch wurden sie immer besser und besser, nicht etwa weil sie genauso gute Waffen wie das dreckige Regime von Asad verwenden, nein es ist vielmehr die Hilfe von Allah subhana wa ta'ala. Allah swt lässt Seine Diener nicht im Stich.

In Syrien geht es zu wie auf einem Schlachtfeld, der Mumin der mit Ikhlas für Allah kämpft hat nur zwei Ausgänge: Sieg oder Shahid!

Das Regime von Assad benutzt Kriegswaffen die nicht für so einen Krieg bestimmt sind, weil sie alles zertrümmern, aber dennoch gibt Allah den Brüdern den Sieg.

Hier ein Video wie man zusehen kann wie Brüder mit einfachen Waffen 2 riesen Panzer besiegen und sogar eine Geisel + Kriegsbeute einnehmen.

http://www.youtube.com/watch?v=6lekJavYXJg&feature

Sieg ist Nahe biidhnillah! Solange die Mu'miniin fest Dua machen gegen Assad und seine Leute ist der Sieg unglaublich nahe. Also vergesst bitte die Brüder nicht in euren Bittgebeten.

Die Brüder haben in Aleppo die Hanano Kaserne angegriffen und erobert. In dem Gefängnis konnten 350 Gefangene befreit werden alhamdulillah.

Quelle: fataatalkhayr.wordpress.com

Donnerstag, 13. September 2012

Bilal und seine Brüder aus Frankfurt

Wie der Islam die Menschen verändert


Angriffe auf unsere Sinne! Psychologische Kriegsführung gegen den Islam

Die Psychologische Kriegsführung gegen den Islam.
Ein Video von Ibrahim Abou Nagie

Wie kann eine Frau feststellen, dass ihre Periode vorüber ist und sie beten kann?

Frage (Nr. 5595):   
Wie kann eine Frau das Ende ihrer Periode feststellen, sodass sie beten darf? Was sollte sie tun, wenn sie glaubt, dass ihre Periode vorüber ist und sie beginnt mit dem Gebet und später findet sie etwas Blut oder bräunlichen Ausfluss vor? 

Antwort:   
Alles Lob gebührt Allāh. 
Erstens:  
Wenn eine Frau ihre Menstruation hat, ist diese vorüber, wenn die Blutung stoppt, unabhängig davon, ob das Blut nur wenig war oder viel. Viele Fuqahā’ sagten, dass die kürzeste Dauer der Menstruation einen Tag und eine Nacht beträgt und die längste 15 Tage. 
Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte, dass es kein Minimum oder Maximum dafür gibt. Wenn die Blutung mit ihren eindeutigen Anzeichen vorhanden ist, dann ist es die Menstruation, sei es wenig oder viel. Er sagte: „Menstruation (al-Hayd): Allāh hat zahlreiche Regeln darüber im Qur’ān und der Sunnah offenbart, doch Er legte keine kürzeste oder längste Dauer (der Periode) fest und auch nicht die Dauer des Zeitraums von Tahārah (Reinheit) zwischen zwei Perioden, auch wenn der Bedarf, dies zu wissen, vorhanden ist.“ 
Dann sagte er: „Einige der Gelehrten definierten ein Maximum oder Minimum, doch sie waren darüber unterschiedlicher Ansicht. Manche legten eine maximale Dauer fest ohne ein Minimum zu definieren. Doch die dritte und wohl richtige Ansicht lautet, dass es weder ein Minimum noch ein Maximum gibt.“ (Majmū` al-Fatāwa, 19/237). 
Zweitens:  
Es gibt eine Art der Blutung, die al-Istihādah genannt wird (irreguläre, vaginale Blutung, die keine Menstruation darstellt), welche sich von der Menstruation unterscheidet. Sie unterliegt anderen Regeln als die Menstruation. Dieses Blut (Istihādah) kann auf folgende Weise vom Menstruationsblut unterschieden werden: 
  • Farbe: Menstruationsblut ist schwarz (bzw. dunkelrot), während das Blut der Istihādah rot ist. 
  • Konsistenz: Menstruationsblut ist dick und schwer, während des Blut der Istihādah dünn ist. 
  • Geruch: Menstruationsblut hat einen aufdringlichen Geruch, während das Blut der Istihādah ihn nicht hat, denn es stammt aus einer gewöhnlichen Ader. 
  • Gerinnung: Menstruationsblut gerinnt nicht, wenn es aus dem Körper kommt, während das Blut der Istihādah gerinnt, da es aus einer Ader stammt. 
Das sind die Eigenschaften des Menstruationsblutes. Wenn diese Beschreibung also auf das austretende Blut zutrifft, dann ist es Hayd (Menstruation). Ghusl ist dann wājib (obligatorisch) und das Blut nājis (unrein), doch Ghusl ist nicht erforderlich im Falle der Istihādah. 
Wenn eine Frau ihre Periode hat, dann darf sie nicht beten, doch wenn die Blutung Istihādah ist, dann ist dies nicht der Fall. Sie muss dann vorsichtig sein und den Wudū’ vor jedem Gebet erneuern, wenn der Blutfluss bis zum nächsten Gebet anhält. Falls Blut austritt, während sie betet, so macht dies nichts. 
Drittens: 
Eine Frau kann das Ende ihrer Periode an zwei Dingen erkennen: 
Der weiße Ausfluss, der aus ihrem Leib austritt, zeigt, dass die Periode vorüber ist. 
Vollständige Trockenheit, falls eine Frau diesen weißen Ausfluss nicht hat. In diesem Fall kann sie das Ende ihrer Periode bestimmen, indem sie ein Stück weiße Baumwolle oder etwas Ähnliches dort einführt, von wo das Blut stammt. Kommt es sauber heraus, dann ist ihre Periode vorüber und sie muss Ghusl vollziehen und beten. Kommt das Stoffstück rot, gelb oder braun verfärbt heraus, dann sollte sie nicht beten. 
Die Frauen pflegten kleine Behälter, die Stoffstücke mit gelben Spuren enthielten, an `Ā’ischah zu schicken und sie sagte: „Seid nicht hastig, bis ihr den weißen Ausfluss seht.“ (al-Bukhāri mu’allaqan, Kitāb al-Hayd, Bāb iqbāl al-muhayd wa idbārihi; Mālik #130). 
Doch wenn sie einen gelben oder bräunlichen Ausfluss vorfindet, während sie nicht ihre Periode hat, dann bedeutet dies gar nichts und sie sollte nicht mit dem Gebet aufhören oder deswegen Ghusl vollziehen, denn das bedingt nicht die Notwendigkeit zum Ghusl und verursacht auch keine Janābah (Unreinheit). 
Umm `Atiyyah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) sagte: „Wir machten uns keine Gedanken über irgendeinen gelben oder bräunlichen Ausfluss, nachdem die Periode vorüber war.“ (Abu Dawūd #307; auch al-Bukhāri #320, doch er erwähnte nicht den Zusatz „nachdem die Periode vorüber war“). 
„Wir machten uns keine Gedanken darüber“, bedeutet, dass sie nicht dachten, es sei die Menstruation, doch es ist ein nājis (unreiner) Ausfluss, welcher für die Frau zur Folge hat, das sie ihn abwaschen und Wudū’ vollziehen muss. Wird der weiße Ausfluss aber direkt von der Menstruation gefolgt, dann ist er Bestandteil der Periode. 
Viertens: 
Wenn eine Frau glaubt, dass ihre Periode vorüber ist, sie dann aber erneut zu bluten beginnt und das Blut die oben beschriebenen charakteristischen Merkmale des Menstruationsblutes aufweist, dann ist es Menstruationsblut, ansonsten gilt es als Istihādah. 
Ist es das Erstere, dann sollte sie nicht beten. Ist es das Letztere, dann sollte sie vorsichtig sein und Wudū’ vor jedem Gebet vollziehen, dann beten. 
Wegen des bräunlichen Ausflusses, wenn sie ihn sieht, nachdem die Periode geendet hat, dann lautet das Urteil, dass er tāhir (rein) ist, doch sie muss Wudū’ vollziehen. Sieht sie ihn aber während der Zeit ihrer Periode, dann fällt er unter die Regeln der Menstruation. 
Und Allāh weiß es am besten. 
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid

Das Urteil über Organtransplantationen!

Das Urteil über Organtransplantationen

(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Ist es erlaubt, Organe zu spenden oder zu erhalten, da ich kein direktes Verbot über
Organtransplantationen im Koran gefunden habe?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Dies ist eines der Themen, die vom Islamischen Fiqh-Institut (Majma‘ al-Fiqh al-Islâmî)
erforscht wurden, welches die folgende Fatwa herausgegeben hat:
1. Es ist erlaubt, ein Organ von einer Körperstelle einer Person an eine andere Stelle
ihres Körpers zu transplantieren, so lange man sicherstellt, dass der Nutzen dieser
Operation jeglichen Schaden überwiegt, der daraus resultieren könnte, und unter der
Voraussetzung, dass dies geschieht, um ein fehlendes Körperteil zu ersetzen oder
dessen reguläre Funktion wiederherzustellen oder einen Fehler oder eine Entstellung
zu korrigieren, die der Person körperlichen Schaden oder psychische Belastung
verursacht.
2. Es ist erlaubt, ein Organ von einer Person in den Körper einer anderen Person zu
transplantieren, wenn es sich um ein Organ handelt, das sich selbst regenerieren
kann, wie Haut oder Blut, unter der Bedingung, dass der Spender geistig voll
entwickelt ist und versteht, was er tut, und dass alle anderen sachbezogenen shar‘i
Bedingungen erfüllt sind.
3. Es ist erlaubt, einen Teil eines Organs zu verwenden, das aufgrund einer Krankheit
entfernt wurde, um den Fehler einer anderen Person auszugleichen, wie z. B. die
Hornhaut eines Auges, das aufgrund von Krankheit entfernt werden musste.
4. Es ist harâm, ein Organ zu entnehmen, von dem das Leben abhängt, wie das Herz
von einer lebenden Person zu entnehmen, um es in eine andere Person zu
transplantieren. 
5. Es ist harâm, ein Organ von einer lebenden Person zu entnehmen, wenn dies eine
wichtige Lebensfunktion beeinträchtigen könnte, auch wenn ihr Leben selbst nicht in
Gefahr wäre, wie das Entfernen der Hornhaut beider Augen. Jedoch ist das Entfernen
von Organen, was nur zu einer teilweisen Beeinträchtigung führt, eine Angelegenheit,
worüber die Gelehrten noch diskutieren.
6. Es ist erlaubt, ein Organ von einer toten Person in eine lebende Person zu
transplantieren, deren Leben oder Wiederherstellung von beeinträchtigten
Lebensfunktionen von diesem Organ abhängt, unter der Bedingung, dass entweder die Person vor ihrem Tod oder ihre Erben oder der Führer der Muslime – in Fällen, bei
denen die Identität der toten Person nicht bekannt ist oder er keine Erben hat – ihr
Einverständnis gegeben haben.
7. Es muss in den oben beschrieben Fällen sichergestellt werden, dass eine korrekte
Vereinbarung bzgl. der Organtransplantation getroffen wurde, unter der Bedingung,
dass kein Kauf oder Verkauf von Organen involviert ist. Es ist unter keinen
Umständen erlaubt, mit menschlichen Organen zu handeln. Jedoch diskutieren die
Gelehrten noch über die Frage, ob der Empfänger des Organs seine Wertschätzung
zeigen und Geld spenden darf.
8. Alles andere als die oben beschriebenen Fälle erfordert weitere Forschung der
Gelehrten im Lichte der medizinischen Forschung und der shar‘i Regeln.
Siehe auch die Fragen Nr. 2141, 2159 und 424.
Und Allâh weiß es am besten.

Qararât Majma‘ al-Fiqh al-Islâmî

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2117)

Ein Tag vor dem Entbindungstermin: Mutter stirbt mit ihrem Sohn! +18

Schaut nicht weg liebe Geschwister, schaut gezielt hin damit unser Nafs und unsere Seele mitbekommen, was unsere Schwestern in Syrien erleiden und wie gut es uns geht.. damit wir endlich aufwachen aus dem Traum und handeln. Wie lange soll das noch weiter gehen? Und wir zögern zu spenden, zu helfen.. 

Wo sind unsere Männer die immer vom Tauhid und von der Ummah sprachen, und sich jetzt an ihre Familien klammern und nicht kämpfen gehen? 

Sag: Wenn eure Väter, eure Söhne, eure Brüder, eure Gattinnen und eure Sippemitglieder, Besitz, den ihr erworben habt, Handel, dessen Niedergang ihr fürchtet, und Wohnungen, an denen ihr Gefallen findet, euch lieber sind als Allah und Sein Gesandter und der Jihad fii sabiliLLAH, dann wartet ab, bis Allah mit Seiner Anordnung kommt! Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht. [Surah atTauba (9)  Ayah: 24]

Wo sind sie, die Muwahidin die immer nur vom Krieg und der Verteidigung der Ummah sprachen?
 O die ihr glaubt, warum sagt ihr, was ihr nicht tut?[Surah asSaff (61)  Ayah: 2]

Oh ihr Männer die das lesen, wacht endlich auf es ist eure Schwester die dort starb!!


Hasbun Allah wa ni’mal Wakeel!
Am nächsten Tag sollte unsere Schwester Fatima Muhammad Husruf ihren Sohn entbinden. Als sie die letzten Stunden vor der Entbindung ungeduldig verbrachte krachte plötzlich durch die Decke ihres Hauses eine Rakete von Assads Leuten in ihr Haus rein. Ein Granatsplitter traf sie im Nacken und sie starb…während sie starb gebar sie ihren Sohn. Die Ärzte haben alles getan um das Kind am Leben zu erhalten, aber auch er ging den Weg seiner Mutter und starb. 
Was hinterlassen wurde.. ist ein gebrochener Vater der zeitgleich seine geliebte Ehefrau und seinen Sohn verlor. 
Möge Allah swt seine Ehefrau als Shahida akzeptieren amin damit sie Yaumul Qiyamah für ihn Fürsprache leisten darf und sie als Familie Hand in Hand ins Paradies eintreten können,amin ya Rabb!
Inna lillah wa inna ilayhi raji’uun..

Hier das Video:



Quelle: http://fataatalkhayr.wordpress.com/

Muss die Kleidung einer Frau Schwarz sein?

Muss der Hijâb schwarz sein?

(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)


Frage:
Ist es für eine Frau harâm, farbige Kleidung zu tragen, selbst wenn sie die Bedingungen des Hijâb erfüllt? Falls es harâm ist, gibt es einen Hadîth oder Vers, der dies bestätigt? Was ist damit gemeint, wenn gesagt wird, es darf kein Schmuck an sich sein?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Die Bedingungen des Hijâb der muslimischen Frau wurden bereits in der Antwort zu
Frage Nr. 6991 erklärt. Es ist keine dieser Bedingungen, dass er schwarz sein muss. Eine Frau darf tragen, was
immer sie möchte, so lange sie keine Farbe trägt, die nur für Männer bestimmt ist, und sie kein Gewand trägt, das Schmuck an sich ist, d.h. verziert und geschmückt in einer Weise, dass es die Blicke der Männer auf sich zieht, wegen der allgemeingültigen
Bedeutung des Verses (ungefähre Bedeutung):
„…und ihren Schmuck nicht zur Schau stellen sollen…” [al-Nûr 24:31]
Diese allgemeine Bedeutung schließt das Übergewand mit ein, wenn es verziert ist. Abu Dawûd (565) berichtete von Abu Hurayrah, dass der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Verbietet den Dienerinnen Allâhs nicht, die Moscheen Allâhs zu besuchen, aber lasst sie ungeschmückt gehen.“Von al-Albâni in Irwa’ al-Ghalîl, Nr.515 als sahîh eingestuft.
In ‘Awn al-Ma’bûd heißt es:
„‘Ungeschmückt’ bedeutet, kein Parfüm zu tragen… ihnen wurde befohlen, ohne dies hinauszugehen, damit sie mit ihrem Parfüm nicht die Begierde der Männer erwecken. Dies schließt ebenso andere Dinge mit ein, die verboten sind, weil sie Begierde erwecken,
wie schöne Kleidung und sichtbarer und teurer Schmuck.“
Was eine Frau tun muss, wenn sie vor nicht-mahram Männern erscheint, ist, Kleidung zu vermeiden, die verziert und geschmückt ist und dadurch die Blicke der Männer auf sich zieht.
In Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah (17/100) heißt es:
Es ist einer Frau nicht erlaubt, in einem verzierten Gewand hinauszugehen, das die Blicke der Leute auf sich zieht, weil dies etwas ist, das Männer in Versuchung führt. Und es steht geschrieben (17/108):
Die Bekleidung der muslimischen Frau braucht nicht nur schwarz zu sein. Es ist ihr erlaubt, jede Farbe der Kleidung zu tragen, so lange sie ihre ‘Aurah bedeckt, der Kleidung der Männer nicht ähnelt und nicht so eng ist, dass sie die Umrisse ihrer Gliedmaßen zeigt
oder so dünn ist, dass sichtbar wird, was darunter ist, und zu keiner Versuchung führt. Weiter heißt es (17/109):
Schwarz tragen ist für Frauen kein Muss. Sie dürfen andere Farben tragen, die nur von Frauen getragen werden, keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen und keine Begierde erwecken.
Viele Frauen wählen die Farbe schwarz nicht, weil es verpflichtend ist, sondern weil es am wenigsten eine Verschönerung darstellt. Es gibt Überlieferungen, die darauf hinweisen, dass die Frauen der Sahâba für gewöhnlich schwarz trugen. Abu Dawûd (4101) berichtete, dass Umm Salama sagte: „Als die Worte ‘und ihre Schleier über
ihre Juyûbihinna (d.h. ihre Körper, Gesichter, Hälse und Busen) ziehen’ [al-Nûr 24:31 – ungefähre Bedeutung] herabgesandt wurden, gingen die Frauen der Ansâr hinaus, als ob sie Krähen auf ihren Köpfen hätten, wegen ihrer äußeren Bekleidung.“ Von al-Albâni in Sahîh Abi Dawûd als sahîh eingestuft.
Das ständige Komitee (17/110) sagte: Dies ist so zu verstehen, dass ihre Kleidung schwarz war.
Und Allâh weiß es am besten.

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 39570)

Proteste wegen Islamfilm weiten sich aus - Toter bei Sturm auf US-Botschaft im Jemen

Die Proteste gegen den Mohammed-Film weiten sich immer weiter aus. Im Jemen ist ein Demonstrant erschossen worden. Auch im Iran und im Gazastreifen wird demonstriert.

Vor der US-Botschaft in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa ist es am Donnerstag zu Krawallen gekommen. Am Vormittag stürmten hunderte Demonstranten das Gelände der Botschaft. Fahrzeuge wurden in Brand gesetzt. Die Polizei drängte die Menschenmenge mit Wasserwerfern und Warnschüssen zurück.

Am Nachmittag wurde dann ein Mann durch Schüsse der Sicherheitskräfte getötet, mindestens fünf Menschen wurden verletzt. Die Polizei hinderte die Menge daran, erneut auf das Botschaftsgelände vorzudringen.

Seit Dienstag protestieren Islamisten in zahlreichen Ländern gegen einen US-Film, in dem der Prophet Mohammed als Frauenheld, Kinderschänder und Mörder dargestellt wird.

Proteste auch im Iran und Gazastreifen

Auch im Iran kam es am Donnerstag zu Protesten. Rund 500 Menschen forderten in Teheran lautstark den Tod des Filmemachers. Die Demonstranten versammelten sich vor der Schweizer Botschaft, die die Interessen der USA im Iran vertritt. Hunderte Wachleute hielten die Iraner davor zurück, die Botschaft zu stürmen. Die USA und der Iran unterhalten keine diplomatischen Beziehungen.

Im Gazastreifen riefen dutzende Menschen "Tod Amerika" und "Tod Israel" und verbrannten Flaggen beider Länder sowie das Foto eines Mannes, den sie für den Urheber des Videos hielten. Da es im Gazastreifen keine diplomatischen Vertretungen der USA und Israels gibt, marschierten die Menschen zum Stadtteil Rimal in Gaza-Stadt, wo die UN-Hilfswerke ihre Büros haben. Die Büros wurden aus Sicherheitsgründen für einen Tag geschlossen.
Ägyptens Präsident verurteilt "Provokation"

In Kairo harrten nach den gewalttätigen Protesten vom Mittwoch am Donnerstagmorgen immer noch einige Dutzend Demonstranten vor der Botschaft aus. Präsident Mohammed Mursi verurteilte bei seinem Antrittsbesuch bei den EU-Spitzen in Brüssel den Angriff. Er habe mit Obama dazu ein Telefongespräch geführt. "Wir werden solche Ereignisse gegen Botschaften nicht zulassen", versicherte er. Ägypten werde
dazu eng mit der EU und den USA zusammenarbeiten.

(Mursi zeigt mal wieder offen was für ein Heuchler er ist.)

"Das ägyptische Volk ist ein zivilisiertes Volk." Zugleich verurteile der ägyptische Präsident die "Provokation", welche der Film ausgelöst habe. "Überall in der arabischen Welt ist Zorn über den Film, der den Propheten Mohammed verunglimpft. Wir verurteilen das in aller Schärfe", sagte er.

Afghanistan sperrt YouTube

In Afghanistan, Pakistan und Bangladesch gab es am Donnerstag keine größeren Demonstrationen. Es wird jedoch erwartet, dass es nach den Freitagsgebeten zu Protesten in den muslimisch dominierten Ländern Südasiens kommt.

Die afghanische Regierung hat angekündigt, die Internetplattform YouTube sperren zu lassen, auf der ein Trailer des Mohammed-Films "Innocence of Muslims" kursiert. Ein Beamter des Kultusministeriums, der anonym bleiben wollte, erklärte, die Menschen sollten davon abgehalten werden, einen Film zu sehen, in dem "unser Prophet (Mohammed) entweiht" werde. Gleichzeitig wolle die Regierung auf diese Weise mögliche Proteste verhindern.

(Red./APA/AFP/Reuters)

Quelle:

http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/1289739/IslamFilm_Toter-bei-Sturm-auf-USBotschaft-im-Jemen?from=simarchiv

Botschafts-Attacke: USA schicken Zerstörer nach Libyen

Nach dem Angriff auf das US-Konsulat in der ostlibyschen Metropole Bengasi verlegt das US-Verteidigungsministerium zwei Kriegsschiffe vor die Küste des Landes. Offenbar soll der Zerstörer "USS Laboon" seine Position bereits am Mittwochabend erreicht haben.

Obama kündigte in der Nacht auf Donnerstag an, die Verantwortlichen für den Tod des amerikanischen Botschafters Chris Stevens und drei seiner Mitarbeiter zur Rechenschaft ziehen zu wollen: "Täuscht euch nicht: Der Gerechtigkeit wird Genüge getan." Nach Informationen des Senders "CNN" will Obama auch Drohnen nach Libyen schicken, um mögliche Islamisten-Camps aufzuspüren. Die Nachrichtenagentur AFP berichtete von Anti-Terror-Einheiten der Marineinfanteristen, die in das nordafrikanische Land reisen sollten. Etwaige Angriffe würden aber Libyen überlassen, hieß es unter Berufung auf Quellen in Washington.

Bei dem Anschlag auf das Konsulat waren der US-Botschafter in Libyen, drei seiner Mitarbeiter und mehrere libysche Sicherheitsleute getötet worden.

Quelle:
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/1289667/BotschaftsAttacke_USA-schicken-Zerstoerer-nach-Libyen?from=simarchiv

Zitat über die Propheten Beleidigung


"Den Propheten (Allahs Friede und Segen auf ihm) zu beleidigen ist wie der Versuch die Sonne anzuspucken, du spuckst und die Spucke klatscht zurück auf dein Gesicht."

- Nouman Ali Khan

US Botschaften gestürmt - Libyen, Ägypten, Jemen, Tunesien - mehrere Tote

Bei dem Angriff am 11. September auf das US Konsulat in Benghazi, Lybien, ist neben 3 Amerikanern (davon 2 Marines), ein wichtiger US Botschafter getötet worden. Laut Al Jazeera habe die Gruppe "Islamic Law Supporters" das Konsulat als Reaktion auf den Anti-Islamischen Film, in dem ua. der Prophet Muhammad salAllahu 3alayhi wa sallam beleidigt wird. Die Botschaft wurde zum Grossteil abgebrannt. Auch in Ägypten und Tunesien und Jemen wurden die US Botschaften gestürmt.

Seit Dienstag gibt es in zahlreichen Ländern Proteste gegen einen US-Film, in dem der Prophet Mohammed als Frauenheld, Kinderschänder und Mörder dargestellt wird. In Kairo stürmten Islamisten die US-Botschaft. In Libyen wurden der US-Botschafter, drei seiner Mitarbeiter und mehrere libysche Sicherheitsleute getötet.

Die Demonstranten in Kairo zerstörten die amerikanische Flagge an der Botschaft und ersetzten diese durch eine schwarze, islamische Flagge mit der Inschrift "La ilaha illa Allah, Muhammadu al-Rassoul Allah" (dem islamischen Glaubensbekenntnis). Ausserdem schrieben sie "La ilaha illa Allah" (Es gibt nichts Anbetungswürdiges ausser Allah) an die Wand der Botschaft.

Ausserdem wird vermutet, dass ua. 9 ägyptische Kopten (Christen) den Film mit finanziert haben.

Auch in Gaza City (Palästina) sollen eine kleine Gruppe Muslime die amerikanische Flagge niedergebrannt haben.

Interessant war der Slogan, doen man auf der Wand der Botschaft in Kairo lesen konnte:

"Wenn eure Meinungsfreiheit keine Grenzet hat, so habt ihr unsere Handlungsfreiheit zu akzeptieren!"

Sonntag, 9. September 2012

Nahrungsmittelspekulation: Die Barbarei Europas - Deutsche Bank wollte Dokumentarfilm zensieren


Das Zentrum für Politische Schönheit hat sich dem Thema Nahrungsmittelspekulation in einem rund 16 Minuten langen Dokumentarfilm genähert. Darin gibt es auch den Mitschnitt eines Gespräches mit einem Pressesprecher der Deutschen Bank. Die findet die Aussage ihres Sprechers, dass Menschen in Somalia für ihre Armut selbst verantwortlich seien und nicht Händler von Banken, nicht mehr schön und möchte die Passage jetzt aus dem Film haben. Die Rechtsabteilung der Deutschen Bank forderte, den Ausschnitt bis zum 19.12.2011 aus dem Netz zu nehmen.

Hier ist der Film:




Quelle:
https://netzpolitik.org/2011/nahrungsmittelspekulation-deutsche-bank-will-dokumentarfilm-zensieren/

Dipl.Ing. Marcel Krass - Mein Weg zum Islam

Video mit drei Teilen. Wer lieber die Kurzversion haben möchte, der schaut hier:
http://youtu.be/Ixr3ND-91_0


Apple zensiert App über tödliche Drohnen-Angriffe, diese sei “verwerflich und primitiv”

Apple verweigert einer App den Zugang zum App-Store, die über tödliche Drohnen-Angriffe berichtet. “Drones+” bereitet Informationen des Londoner Büros für investigativen Journalismus über die tödlichen Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge auf. Drei mal wies der Konzern aus Cupertino die App ab, sie sei “verwerflich und primitiv”.

Christina Bonnington und Spencer Ackerman berichten auf Wired Danger Room:

Wenn ein Drohne zuschlägt, sammelt Drones+ diese Information und präsentiert eine Karte der Gegend, wo der Einsatz statt fand, markiert mit einem Pin. Man kann sich durch Medien-Berichte zu einem bestimmten Angriff klicken, die das Büro für investigativen Journalismus sammelt, und einige grundlegende Fakten über das berichtete Ziel des Einsatzes erfahren.

Auf Vimeo gibt’s ein Video der App in Aktion. Diese Aufbereitung journalistischer Informationen ist anscheinend zu böse für Apple:

Doch Apple blockiert den Zugang der Drones+ App zum Ap-Store – und damit von allen iPhones. Der Konzern aus Cupertino sagt, der Inhalt sei “verwerflich und primitiv”, so Apples neuestes Ablehnungsschreiben.

Es ist bereits das dritte Mal in einem Monat, dass Apple Drones+ abgewiesen hat, sagt Josh Begley, der in New York ansässige Entwickler der App. Die Begründungen des Unternehmens für die Ablehnung des Programms ändern sich immer. Zunächst bezeichnete Apple die App, die Nachrichten von Drohnen-Angriffen in Pakistan, Jemen und Somalia sammelt, als “nicht nützlich”. Dann gab es ein Problem mit dem Verstecken eines Firmenlogos. Und jetzt ist es das Problem mit den primitiven Inhalten.

Dabei sind ja wohl eher gezielte Tötungen ohne Gerichtsbeschluss “verwerflich und primitiv” als die Berichterstattung darüber.

Quelle:
https://netzpolitik.org/2012/apple-zensiert-app-uber-todliche-drohnen-angriffe-diese-sei-verwerflich-und-primitiv/#more-36001


Sind Würfelspiele haram?

[5.90] O die ihr glaubt! Wein und Glücksspiel und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Greuel, ein Werk Satans. So meidet sie allesamt, auf daß ihr Erfolg habt.

[5.91] Satan will durch Wein und Glücksspiel nur Feindschaft und Haß zwischen euch erregen, um euch so vom Gedanken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Doch werdet ihr euch abhalten lassen?

Al-Qurtubi (r) sagte:
"Diese Ayat indiziert, dass es haram ist Würfelsiele oder Schach zu spielen, sei es, dass es um Geld zu spielen oder nicht, denn als Allah subhanahu wa teala das Alkohol verboten hatte, erklärte ER (swt) den Grund dafür, dass Shaitan nur Feindschaft/Zwiespalt und Hass wecken will, so zwischen uns mit berauschendem Getränk (Alkohol) und Glücksspiel, um uns an das Gedenken an Allah und dem Gebet abkehren zu lassen. So ist jede Art von Spiel, in welchem ob in kleinsten Maße oder großem, Feindschaft und Hass zwischen jene die dem ergeben sind, herbeiführen, sie vom Gedanken an Allah (swt), dem Gebet abhält, es gleichzustellen ist, als wenn man Alkohol trinken würde, was demnach impliziert; es muss haram sein, wie auch Alkohol haram ist. (al-Jaami’ li Ahkaam al-Qur’aan, 6/291).

Beweise entnommen,was die Sahabah sagen:

Es wurde berichtet, das Ali ibn Abi Taalib (rd) an einige Leute vorbeiging, die Schach spielten. Er sagte:

"Was sind dies für Bildnisse, dem ihr euch ergeben habt?" [cf. al-Anbiya’ 21:52]"

Imaam Ahmad sagte:
"Der passendste Kommentar zu Schach, was von ‘Ali (rd) gesagt wurde.

‘Abd-Allaah ibn ‘Umar (rd) wurde befragt über Schach, er sagte:

"Es ist schlimmer als das Würfelspiel (Würfel)"

"Würfel" bezieht sich was dieserseits benutzt wird, um backgammon zu spielen, welches auf einer speziellen Platte gespielt wird. Es wurde überliefert in dem ahaadeeth, dass dies haram ist.

Abu Dawood (4938) überliefert von Abu Moosa al-Ash’ari, dass der Gesandte Allahs sagte:
"Wer auch immer Würfelspiele spielt, hat Allah (swt) und sienem Gesandten missachtet."
(klassifiziert als saheeh von al-Albaani in Saheeh Abi Dawood, 4129)

Muslim (2260) überlieferte, dass der Gesandte Allahs sagte:
"Wer auch immer Würfelspiele spielt ist wie jener, der seine Hand in das Fleich und Blut eines Schweins taucht."

Al-Nawawi (ra) sagte:
"Dieser Hadith wurde zitiert als Beweis von al-Shaafa’i und der Mehrheit seiner Gelehrten, um zu beweisen, dass Würfelspiele haram sind. Die Phrase "der seine Hand in das Fleich und Blut eines Schweins taucht" bezieht sich auf dem es zu essen, so soll dieses Gleichnis, um zu zeigen, dass Würfelsüiele haram sind, wie es auch haram ist Schwein zu essen."

Was einige Gelehrte zum Verbot sagen:

Ibn Qudaamah (ra) sagte:
"Schach ist wie Würfelspiele, in diese sind verboten." (al-Mughni, 14/155),

Ibn al-Qayyim (ra) sagte:
"Die Böse Konsequenzen aus Schach sind ein größeres Übel, als die bösen Konsequenzen des Würspiels. Alles, was auf den Würfelspielverbot zeigt, zeigt auf den Schachverbot, so (..), dies ist die Sicht von Maalik (ra) und seinen Gefährten, von Abu Haneefah und seinen Gefährten, von Ahmad und seinen Gefährten und die Sichtweise der Merheit der Taabi’een (..). Es ist nicht bekannt, dass einige der Sahaabah es erlaubten oder selbst spielten. Allah hat sie davor bewahrt. Alles jene Erwähnungen der Sahabah, sie hätten es gespielt - welche wie die von Abu Hurayrah (rd) - sind fabriziert und erfunden, bestehen als Lüge gegen die Sahabah, so wurden diese Behauptungen von alle den verworfen, die wussten wer die Sahabah wirklich waren, die ausreichend Wissen besitzen, um diese Berichte zu begutachten. Wie kann die beste Generation und beste Menschheit nach dem Propheten es für erlaubt erklären, etwas zu spielen, was uns vom Gedenken Allah's undd em Gebet abhält, wo es doch dem gleich kommt, wie Alkohol, wenn der Spieler vertieft im Spiel ist, so, wie wir es im reellem Leben sehen? Wie kann ein Gesetzgeber Würfelspiele erlauben, doch Schach erlauben, welches um ein vielfaches schlimmer ist? (..)" (al-Furoosiyah, 303, 305, 311).

Al-Dhahabi (ra) sagte:
"Im Bezug auf Schach, sagen die meisten Gelehrten, dass es haram ist zu spielen, sei es mit oder ohne Geld. Wird es mit Geld gespielt, dann ist es unbestreitbar Glücksspiel. Selbst, wenn es nicht um Geld geht, es bleibt ein Spiel/Glücksspiel (im englischen gambling) und ist haram, gemäß der meisten Gelehrten (..). Al-Nawawi (ra) wurde befragt wegen Schach spielen, ob es erlaubt oder verboten sei. Er (ra) gab zu antwort, dass es jene Personen dazu veranlässt das Gebet zu rechten Zeit zu verpassen oder er mit Geld spiele, dann ist dies haram, wohingegen es makrooh laut al-Shaafa’i und haram nach anderen sei (..)." (al-Kabaa’ir, 89-90).

Quelle: http://islam-qa.com/en/ref/14095/ches

http://www.ahlu-sunnah.com/


Samstag, 8. September 2012

Ist nicht für die Gläubigen die Zeit gekommen? - Der Traum von Malik Ibn Dinar

Als Maalik ibn Dinar (der bekannte Tabi’i) über die Gründe seiner Tawbah (Reue) gefragt wurde, sagte er:

„Ich war Ordnungshüter und neigte zum Trinken. Ich kaufte eine wunderschöne Sklavin, die mir eine Tochter schenkte (er gab ihr den Namen Fatima). Ich war in meine Tochter vernarrt und als sie auf allen Vieren zu krabbeln begann, begann ich, sie sogar noch mehr zu mögen. Immer wenn ich ein starkes Getränk vor mir stehen hatte, kam sie zu mir und drückte mich von ihm weg oder sie schüttete es aus. Als sie ihr zweites Lebensjahr vollendete, starb sie. Ich erlag ihrem Verlust mit Kummer. Als die Nacht des 15. Scha’ban kam – es war die Nacht vor Jumu’ah – blieb ich zuhause und trank. Ich verrichtete das ‘Ischa-Gebet nicht. Dann hatte ich einen Traum, dass der Tag der Abrechnung begonnen hatte, die Trompete wurde geblasen, die Gräber hatten ihre Toten herausgelassen, die Menschheit wurde versammelt und ich war unter ihnen. Ich hörte etwas hinter mir. Ich drehte mich um und sah einen Drachen von unbeschreiblicher Größe, blau-schwarz, der mich mit offenem Kiefer jagte. Ich floh mit Schrecken. Ich ging an einem Schaikh vorüber, der makellose Kleidung trug, von dem ein wohlriechender Duft ausging. Ich grüßte ihn und er grüßte zurück. Ich sagte zu ihm: „Oh Schaikh, beschützte mich vor diesem Drachen und möge Allah dich beschützen!“ Der Schaikh weinte und sagte: „Ich bin schwach und er ist stärker als ich, ich kann ihn nicht besiegen. Gehe schnell, vielleicht schenkt dir Allah etwas, das dich vor ihm schützen wird.“

Ich drehte mich um und nahm meine Flucht wieder auf. Ich stieg auf eine der Vorgebirge des Tags der Abrechnung, um die Stufen des Höllenfeuers überblicken zu können. Ich betrachte den Schrecken, den sie beinhalteten und fiel vor Angst vor dem Drachen fast in ihn. Aber ein Rufer rief mich: „Geh zurück! Du gehört nicht zu seinen Gefährten.“ Seine Worte stillten meine Furcht und ich ging zurück. Aber der Drache verfolgte mich wieder. Ich ging zurück zum Schaikh und sagte: „Oh Schaikh, ich bat dich, mich vor diesem Drachen zu beschützen, jedoch hast du es nicht getan.“ Wieder weinte er und sagte: „Ich bin schwach, jedoch gehe zu diesem Berg. In ihm sind die Lager (wada’i') der Muslime. Wenn dort etwas auf Lager (wadi’a) für dich ist, dann wird es dir helfen.“

Ich sah mich um und sah einen rundgeformten Berg der silbern gekappt war mit Kuppeln aus ausgehöhlten Perlen und hängenden Gardinen und jede Kuppel hatte zwei große rotgoldene Tore, die mit Smaragden und Perlen überzogen und von Gardinen aus Seide überhangen waren. Als ich den Berg sah, floh ich zu ihm mit dem Drachen dicht auf den Fersen. Als ich den Berg erreichte, rief einer der Engel: „Hebt die Schleier an, öffnet die Tore und schaut hinaus! Vielleicht hat dieser Elende etwas in Lager, das ihn vor seinem Feind retten wird.“ Daraufhin wurden die Schleier gelüftet, die Tore geöffnet und aus den Palästen kamen Kinder mit Gesichtern, die dem Vollmond gleichten.

Der Drache holte mich ein und ich war kurz vor der Verzweiflung. Eines der Kinder rief: „Wehe dir! Kommt und schaut euch das an! Sein Gegner ist ihm sehr nahe.“ Woraufhin die Kinder eine Welle nach der anderen in Vorschein traten und unter ihnen war meine liebe Tochter, die vor zwei Jahren gestorben war. Als sie mich sah, weinte sie und sagte: „Mein Vater, bei Allah!“ Dann sprang sie auf ein Fuhrwerk aus Licht und kam in meine Nähe mit der Geschwindigkeit eines Pfeiles. Sie legte ihre linke Hand auf meine reche Hand und ich hielt mich an ihr fest. Dann streckte sie ihre rechte Hand zum Drachen, der sich umdrehte und floh. Meine Tochter bat mich, mich hinzusetzen, dann setzte sie sich auf meinen Schoß und fuhr durch meinen Bart und sagte: „Oh mein Vater,
أَلَمْ يَأْنِ لِلَّذِينَ آمَنُوا أَن تَخْشَعَ قُلُوبُهُمْ لِذِكْرِ اللَّهِ

Ist nicht für die Gläubigen die Zeit gekommen, ihre Herzen zu demütigen vor der Ermahnung Allahs? [57:16]

Ich begann zu weinen und sagte: „Oh meine Tochter, ihr Kinder wisst den Qur’an?“ Sie antwortete: „Mein Vater, wir wissen ihn besser als ihr.“ Dann sagte ich zu ihr: „Erzähle mir über den Drachen, der mich vernichten wollte.“ Sie erwiderte: „Jener war deine schlechten Taten, die du aufgebaut und gestärkt hast und sie wollten dich ins Höllenfeuer bringen.“ Ich fragte: „Was ist mit dem Schaikh, an dem ich vorbei ging?“ Sie antwortete: „Oh mein Vater, jener war deine rechtschaffenen Taten, die du geschwächt hast, bis sie deinen schlechten Taten nicht mehr gewachsen waren.“ Ich sagte: „Oh meine Tochter, was habt ihr in diesem Berg gemacht?“ Sie antwortete: „Wir sind die Kinder der Muslime, uns wurde diese Unterkunft bis zur Stunde gegeben. Wir warten auf alles, was ihr uns vorausschickt und wir legen Fürsprache für euch ein.“

Dann wachte ich plötzlich auf und sah, dass der Morgen angebrochen war. Ich schleuderte das Gift (Alkohol) von mir und zerschlug die Trinkgefäße. Ich bat Allah um Verzeihung und dies war der Grund für meine Reue.“

Ich habe auch gehört, dass berichtet wurde, dass, als Maalik ibn Dinar aufwachte, er „Die Zeit ist wahrlich gekommen, die Zeit ist wahrlich gekommen!“ gerufen hat (als Antwort auf die Ayah, die seine Tochter rezitiert hatte), und dass er dann Ghusl nahm und für Fajr zur Masjid ging, wobei er die Reue beabsichtigte und dass, als er in die Masjid ging, den Imam genau diese Ayah rezitierten hörte:

أَلَمْ يَأْنِ لِلَّذِينَ آمَنُوا أَن تَخْشَعَ قُلُوبُهُمْ لِذِكْرِ اللَّهِ

Ist nicht für die Gläubigen die Zeit gekommen, ihre Herzen zu demütigen vor der Ermahnung Allahs? [57:16]

Und daraufhin Reue zeigte

[Aus Imam Ibn Qudamah Al-Maqdisi's Kitab At-Tawwabiin]

[Entnommen aus dem Day-Magazine, Ausgabe 4]

Quelle: zanjabiel.wordpress.com


Botschaft an die Islamhasser

Siehe Bild

Udo Vetter: Das überwachte Netz - Verfolgung von Straftaten im Internet

Ein Videovortrag von Udo Vetter.
Der Vortrag beleuchtet, mit welchen Mitteln und wie intensiv Straftaten im Internet verfolgt werden.



Thüringer Polizistin deckte Neonazis

Eine Thüringer Beamtin hat eine Schlägerei von Neonazis mit Ausländern nicht gemeldet. Es ist nicht die erste Verbindung aus der Thüringer Polizei zur rechtsextremen Szene, die durch die Ermittlungen zum NSU-Terror bekannt wird. 

Im Fall der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ gibt es nach Informationen des Tagesspiegels eine weitere problematische Verbindung aus der Thüringer Polizei zur rechtsextremen Szene. Eine Beamtin habe bei der Befragung durch das Bundeskriminalamt Anfang 2012 zugegeben, sie kenne Rechtsextremisten „privat wie dienstlich“ und habe eine Schlägerei von Neonazis mit Ausländern nicht der Polizei gemeldet, hieß es in Sicherheitskreisen. Die Polizistin sei zudem wegen des Verdachts, Dienstgeheimnisse verraten zu haben, von Ende 2009 bis Anfang 2011 vom Dienst suspendiert gewesen. Die Frau ist derzeit im Streifendienst tätig.
Der Ehemann der Beamtin führte eine Sicherheitsfirma, in der Rechtsextreme beschäftigt waren. Die Polizistin berichtete dem BKA, ihr hätten im Juni 2008 zwei Mitarbeiter des Unternehmens gesagt, dass sie in Neustadt an der Donau (Bayern) „Türkenklatschen waren“. Die Männer hätten um einen freien Tag gebeten, weil sie sich bei der Prügelei selbst Verletzungen zugezogen hatten. „Da ich nicht wusste, ob das stimmt, was die beiden erzählt haben, habe ich dienstlich nichts unternommen“, sagte die Polizistin laut Vernehmungsprotokoll.

Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsextremismus/ermittlungen-zum-nsu-terror-thueringer-polizistin-deckte-neonazis-/7109336.html

 picture-alliance/dpa

Ibrahim Abou Nagie soll soll 214.000 Euro zurückzahlen



Der umstrittene Kölner Salafisten-Prediger Ibrahim Abou Nagie soll Sozialleistungen in Höhe von 214.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Ein entsprechender Rückforderungsbescheid solle in den kommenden Tagen verschickt werden, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.

Im April hatte die "Bild"-Zeitung berichtet, dass Abou Nagie mit seiner Familie von 1860 Euro Hartz IV im Monat lebe. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet,
die Arge stoppte die Zahlungen.


Das Jobcenter wirft ihm vor, bei den Angaben zu seinem Vermögen nicht die Wahrheit gesagt zu haben und in Wirklichkeit nicht bedürftig zu sein.

Quelle:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article109088539/Salafisten-Prediger-soll-214-000-Euro-zurueckzahlen.html


Anmerkung:

Wir berichteten schon früher von dem Fall und ich rate denjenigen die es noch nicht gesehen haben, sich diesbezüglich dieses Video anzusehen, um die Wahrheit herauszufinden.



Deutsche Schulen: Nazis willkommen - Muslime raus!

Berliner Lehrer beleidigt Schülerin rassistisch

Ein Lehrer einer Schule in Steglitz soll eine dunkelhäutige Klassensprecherin mehrfach rassistisch beleidigt und das Schimpfwort sogar groß an die Tafel geschrieben haben. Bei dem Pädagogen soll es sich um einen Wiederholungstäter handeln.


Karl-Heinz Sch. soll sich am Montag während des Unterrichts an der 7. Integrierten Sekundarschule in Steglitz diskriminierend über Menschen mit dunkler Hautfarbe geäußert haben. Eine 16-jährige dunkelhäutige Schülerin hat ihn deshalb im Beisein ihrer Mutter angezeigt. Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt. „Nach ersten Erkenntnissen kommen weitere gleichgelagerte Vorfälle in Betracht“, die sich in dieser Woche zwischen dem Lehrer und Schülern zugetragen haben sollen.

Karl-Heinz Sch. wird nicht das erste Mal rassistischer Äußerungen bezichtigt. Die Bildungsverwaltung hat ihm bereits in einem langjährigen Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) vorgeworfen, im Unterricht NS-Verbrechen verharmlost zu haben.

Gemäß der jetzigen Anzeige hatte die Zehntklässlerin den Lehrer gerade etwas gefragt. Darauf habe der 63-Jährige Worte gebraucht, die sie für sich und andere dunkelhäutige Menschen als beleidigend empfand. Als sich die Jugendliche dies verbat, habe er ein Schimpfwort groß an die Tafel geschrieben und später auf dem Flur wiederholt. Dem Vernehmen nach soll unter anderem das Wort „Nigger“ gefallen sein. Es wurden bereits etliche Schüler zu dem Vorfall befragt. Zu ihren Aussagen äußern sich Polizei und Bildungsverwaltung bisher nicht.

Karl-Heinz Sch. war bis 2000 am Gymnasium Steglitz an der Heesestraße tätig. Dort warfen ihm Schüler und Eltern in den 90er Jahren wiederholt rechtsextreme und rassistische Äußerungen vor. So soll er laut Ermittlungsakten 1994 im Geschichtsunterricht gesagt haben, Auschwitz sei eher ein Arbeitslager gewesen. Die Bildungsverwaltung suspendierte den Pädagogen Ende 2000 vom Dienst und versuchte, ihn über ein Disziplinarverfahren endgültig loszuwerden. Ein schwieriger Rechtsstreit begann, der erst 2007 mit einer teilweisen Niederlage des Senats endete. Unterdessen saß Sch. bei vollen Bezügen Zuhause.

Sch., damals 51 Jahre alt, war im Jahr 2000 von einer Elterninitiative des Gymnasiums Steglitz vorgeworfen worden, er verharmlose Naziverbrechen. Der damalige Bildungssenator Klaus Böger (SPD) suspendierte den Mann, allerdings brachten endlose Zeugenvernehmungen keine brauchbaren Ergebnisse. Das Verfahren sei von der Schulbehörde schlecht geführt worden, kritisiert die Elterninitiative bis heute. Um die Suspendierung zu beenden, sorgte Sch. schließlich selbst dafür, dass die Sache vor das Verwaltungsgericht kam. Es entschied am 15. Juni 2005, dass die Vorwürfe gegen Sch. nicht ausreichten und auch schon zu lange zurücklägen. Allerdings verhängte es eine einjährige Gehaltskürzung: Die Disziplinarkammer sah es als erwiesen an, dass der Lehrer im Geschichtsunterricht „leichtfertig den Verdacht erweckte, ein Rechtsextremist zu sein“. Dadurch habe er dem Ansehen der Lehrerschaft schweren Schaden zugefügt sowie den Bildungsauftrag verletzt. Zwar bescheinigte das Gericht dem Lehrer, kein Rechtsextremist zu sein. Er habe jedoch den Eindruck hinterlassen, er relativiere die Nazi-Verbrechen. Eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst lehnte es ab. Weder habe der Beamte sich der Volksverhetzung schuldig gemacht noch der Verletzung der beamtenrechtlichen Treuepflicht.

Dass das Verfahren so ausgehen würde, war lange Zeit nicht zu erwarten. Denn Sch. wurde icht nur vorgeworfen, als Lehrer Nazi-Verbrechen zu verharmlosen. Anstößige Passagen gab es auch in seinem Buch zur Wehrmachtsausstellung. Dieses Buch fand bei Rechtsextremen derartigen Anklang, dass sie den Studienrat im Jahr 2003 zu einem Vortrag nach Peenemünde einluden. Die Veranstalter der Lesung kamen, so die Anklamer Polizei damals, „eindeutig aus der rechten Szene und aus dem Dunstkreis bekannter Neonaziführer“.

 Ganz anders wird jedoch der Fall Marcel K. behandelt. Natürlich wird es als Verbrechen eingestuft wenn du Muslim im Schuldienst bist:

Mutmaßlicher Salafist aus Schuldienst entlassen

Ein mutmaßlicher Salafist darf nicht mehr unterrichten. Das Land Nordrhein-Westfalen habe den Mann aus dem Schuldienst entlassen, berichtet die Rheinische Post. Er soll ein halbes Jahr lang als Lehrer für Elektrotechnik an einem Berufskolleg in Duisburg tätig gewesen sein. Das Düsseldorfer Schulministerium bestätigte den Bericht. 

Marcel K. gilt als ein guter Lehrer. Ruhig, bedacht. Was er sage, präge sich ein, sagen Schüler. Tagsüber unterrichtet K. am Bertolt-Brecht-Berufskolleg in Duisburg. Sein Fach: Elektrotechnik.

Der Tipp, der den Islamisten auffliegen lässt, kommt offenbar von Bürgern. Daraufhin schaltet die Bezirksregierung den Verfassungsschutz ein – und erfährt, dass hinter dem beliebten Lehrer „ein salafistischer Prediger“ steckt, „der extremistische Ansichten vertritt und verbreitet“. Marcel K. wird fristlos gekündigt.

Als sich Marcel K. auf die Stelle am Berufskolleg bewirbt, läuft alles glatt. Im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis finden sich „keine Eintragungen“, sagt die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf. „Weitere sicherheitsrelevante Hinweise gab es zum Einstellungszeitpunkt nicht“, meint eine Sprecherin. Dass die Lehrkraft bis 2006 als islamistischer Gefährder eingestuft war, bei dem die konkrete Gefahr einer Straftat besteht, wusste die Einstellungsbehörde nicht.

Weitere Hetzbegriffe fallen in Zeitungsberichten wie :

Ihm werden Kontakte zum Terrornetzwerk al-Qaida nachgesagt. (Nachgesagt ist das richtige Wort.)

Ein Todespilot vom 11.09. hätte seine Telefonnummer gehabt. (Ja klar)

Nach Schulschluss lehrt Marcel K. sein Hauptfach: Salafismus. (Ah kann mir mal jemand erklären was man im Salafismus Unterricht lernt? und wie unterscheidet es sich vom Unterrichtsfach Islam?)

Im Internet ist er ein Star der Hassprediger-Szene. (Wie wäre es wenn ihr mal seine Videos im Internet anseht, damit ihr seht was ein Hassprediger ist.)

..dass er in puncto Gefährlichkeit immer noch als „relevante Person“ geführt wird.

K. verkehrt häufig in radikalen Zirkeln.

"Solche Personen haben an unseren Schulen nichts zu suchen."

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, reagierte schockiert auf den Vorgang. "Es ist unfassbar, dass so ein Mann als Lehrer eingestellt werden konnte" 

So ein Fehler stellt die Arbeit des Innenministeriums in Frage, das gute Arbeit im Kampf gegen den Salafismus leistet", sagte Wendt.

Der Chef des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, sagte im Innenausschuss des Landtags, die Zahl der Salafisten in NRW könne sich bis Ende des Jahres auf 1000 verdoppeln. (1000 Muslime in NRW? Ich glaube die haben sich da verrechnet.)

Anmerkung: 

Für diejenigen die es noch nicht wissen: Es gibt keinen Salafismus. Der Name Salafist wurde von den westlichen Medien erfunden. Wenn ihr also von "Salafisten" hört, dann sind damit Muslime gemeint die ihre Religion ausüben.

Das alte Nazis an Schulen unterrichten dürfen, die ihre Schüler rassistisch beleidigen und im gegenzug dazu friedliche Menschen die einfach ihre Religion ausüben als Verbrecher eingestuft werden, das ist ein Skandal!

 

 

  Quellen: 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/schule-in-berlin-steglitz-berliner-lehrer-beleidigt-schuelerin-rassistisch/7108578.html

derwesten.de und andere