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Sonntag, 16. September 2012

Fatwa über die Beleidigung des Propheten Muhammad (saws)

Frage (Nr. 22809):

Ich hörte in einem Vortrag, dass jeder, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt, hingerichtet werden sollte, selbst wenn er seine Reue ausdrückt. Sollte er im Rahmen einer Hadd-Strafe getötet werden oder aufgrund des Kufr? Wenn seine Reue aufrichtig ist, wird Allah ihm vergeben oder wird er in die Hölle kommen und seine Reue vergeblich sein?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Antwort auf diese Frage kann gegeben werden, indem man die zwei folgenden Angelegenheiten anspricht:

1. Das Urteil über denjenigen, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt.

Die Gelehrtensind sich einig, dass ein Muslim, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt, zum Kāfir wird und ein Apostat ist, der hingerichtet werden muss. Dieser Konsens wurde von mehr als einem Gelehrten berichtet, wie z. B. von Imām Ishāq ibn Rāhawayh, ibn al-Mundhir, al-Qādi `Iyād, al-Khattābi und weiteren. (Al-Sārim al-Maslūl 2/13-16)

Diese Regel wird durch Qur’ān und Sunnah bestätigt.

Im Qur’ān heißt es (ungefähre Bedeutung): “Die Heuchler fürchten, dass eine Surah (Kapitel des Qur’āns) über sie offenbart werden könnte, die ihnen kundtut, was in ihren Herzen ist. Sag: Macht euch (nur) lustig! Allah wird herausbringen, was ihr fürchtet. Und wenn du sie (danach) fragst, werden sie ganz gewiss sagen: “Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt.” Sag: Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen (Āyāt – Beweise, Verse, Lektionen, Offenbarungen etc.) und Seinen Gesandten lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet. .” (9:64-66).

Diese Verse zeigen deutlich, dass das Verspotten Allahs, Seiner Verse und Seines Gesandten Kufr begründet, was umso mehr auf das Beleidigen zutrifft. Die Verse zeigen auch, dass derjenige, der den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) herabwürdigt, ebenfalls ein Kāfir ist, unabhängig davon, ob er es ernst meinte oder scherzte.

Hinsichtlich der Sunnah berichtete Abu Dawud (#4362) von `Ali, dass eine jüdische Frau den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu beschimpfen und schlechte Dinge über ihn zu sagen pflegte, und deshalb würgte ein Mann sie, bis sie starb. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ordnete an, dass in diesem Fall kein Blutgeld gezahlt werden musste.

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sage in al-Sārim al-Maslūl (1/162): “Dieser Hadīth ist jayyid und es gibt einen unterstützenden Bericht in dem Hadīth von ibn `Abbās, den wir unten zitieren werden.”

Dieser Hadīth beweist eindeutig, dass es erlaubt war, die Frau zu töten, denn sie pflegte den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu beschimpfen.

Abu Dawud (#4361) berichtete von ibn `Abbās, dass ein blinder Mann eine befreite Konkubine (Umm Walad) hatte, die den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oft beschimpfte und schlechte Dinge über ihn sagte. Er sagte ihr, sie solle aufhören, doch sie tat es nicht, und er tadelte sie, doch sie beachtete ihn nicht. Eines Nachts, als sie damit begann, schlecht über den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu reden und ihn zu beleidigen, nahm er ein Schwert oder einen Dolch, setzte ihn an ihrem Bauch an, drückte zu und tötete sie. Am folgenden Morgen wurde dies dem Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet. Er rief die Menschen zusammen und sagte: “Ich schwöre bei Allah, der Mann, der dies tat, und ich bitte ihn bei meinem Recht über ihn, dass er aufstehen soll.” Der blinde Mann stand auf und sagte: “Oh Gesandter Allahs, ich bin derjenige, der es tat. Sie pflegte dich zu beleidigen und schlimme Dinge über dich zu sagen. Ich verbot es ihr, doch sie hörte nicht auf, und ich tadelte sie, doch sie gab ihre Gewohnheit nicht auf. Ich habe zwei Söhne wie Perlen von ihr und sie war freundlich zu mir. Letzte Nacht begann sie damit, dich zu beleidigen und sie sagte schlimme Dinge über dich. Daher nahm ich den Dolch, setzte ihn auf ihren Bauch und stieß zu, bis ich sie tötete.” Daraufhin sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): “Bezeuge, es ist kein Blutgeld für sie fällig.” (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawud #3655 als sahīh klassifiziert).

Es scheint, dass diese Frau kāfir war und keine Muslima, denn ein Muslim könnte so etwas Übles niemals tun. Wenn sie eine Muslima war, wäre sie durch diese Handlung ein Apostat geworden und in diesem Fall wäre es für ihren Besitzer nicht erlaubt gewesen, sie zu behalten. In dem Fall wäre es nicht ausreichend gewesen, wenn er sie behalten und lediglich zurechtgewiesen hätte.

Al-Nasā’i berichtete (#4071), dass Abu Barzah al-Aslami sagte: “Ein Mann sprach grob mit Abu Bakr al-Siddīq und ich fragte: `Soll ich ihn töten?` Er wies mich zurecht und sagte: `Das ist für niemanden nach dem Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm).`” (Sahīh al-Nasā’i #3795).

Daraus kann abgeleitet werden, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) das Recht hatte, den zu töten, der ihn beleidigte und der grob mit ihm sprach, und das betraf sowohl Muslime als auch Kuffār.

2. Wenn jemand, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt hat, bereut – sollte seine Reue angenommen werden oder nicht?

Die Gelehrten sind sich einig, dass, wenn solch eine Person aufrichtig bereut und bedauert, was sie getan hat, ihre Reue ihr am Tag der Auferstehung nutzen und Allah ihr vergeben wird.

Doch sie waren unterschiedlicher Ansicht darüber, ob die Reue in dieser Welt angenommen werden sollte und ob das bedeutet, dass diese Person nicht länger dem Urteil der Hinrichtung unterliegt.

Mālik und Ahmad vertraten die Ansicht, dass die Reue nicht angenommen werden sollte und dass die Person getötet werden sollte, selbst wenn sie bereute.

Sie führten als Beweis die Sunnah und das angemessene Verständnis der Ahādīth an: Abu Dawud (#2683) berichtete, dass Sa`d ibn Abi Waqqās sagte: “Am Tag der Eroberung von Makkah gewährte der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) den Menschen Sicherheit, mit Ausnahme von vier Männern und zwei Frauen und er nannte sie und ibn Abi Sarh . Was ibn Abi Sarh anbelangt, so war er bei `Uthmān ibn `Affān und als der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) die Leute aufrief, ihm den Treueid zu geben, da brachte er ihn vor den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm). Er sagte: `Oh Prophet Allahs, nimmt den Treueid von `Abd-Allah entgegen.` Er hob seinen Kopf und sah ihn dreimal an, ihn abweisend, dann akzeptierte er seinen Treueid nach dem dritten Mal. Danach wandte er sich zu seinen Gefährten um und sagte: `Gab es unter euch keinen cleveren Mann, der aufstehen und diesen Menschen töten konnte, als er sah, wie ich mich weigerte, ihm meine Hand zu geben und seinen Treueid anzunehmen?` Sie sagten: `Wir wissen nicht, was in deinem Herzen ist, oh Gesandter Allahs. Warum hast du uns kein Zeichen mit deinen Augen gegeben?` Er antwortete: `Es gehört sich nicht für einen Propheten, jemanden durch ein Zeichen mit seinen Augen zu betrügen.`” (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawud #2334 als sahīh klassifiziert).

Die beweist eindeutig, dass es in einem Fall wie diesem, wo der Apostat, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigte, nicht obligatorisch ist, seine Reue anzunehmen, vielmehr ist es erlaubt, ihn zu töten, selbst wenn er bereut.

`Abd-Allah ibn Sa`d war einer derjenigen, die die Offenbarung aufzuschreiben pflegten, dann fiel er vom Glauben ab und behauptete, dass er der Offenbarung hinzugefügt hatte, was auch immer er wollte. Dies war eine Lüge und eine Erfindung gegen den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und es war eine Art der Beleidigung. Dann wurde er wieder Muslim und er war ein guter Muslim, möge Allah mit ihm zufrieden sein. (Al-Sārim #115)

Zum angemessenen Verständnis der Ahādīth:

Sie sagten, dass das Beleidigen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) mit zwei Rechten zu tun habe – dem Recht Allahs und dem Recht eines Menschen. Hinsichtlich des Rechts von Allah, so ist dies offensichtlich, denn es ist das Verbreiten von Schmähungen über Seine Botschaft, Sein Buch und Seine Religion. Was das Recht des Menschen anbelangt, so ist dies ebenfalls offensichtlich, denn es ist wie der Versuch, den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) durch diese Beleidigung zu verunglimpfen. In einem Fall, in dem sowohl das Recht Allahs als auch die Rechte eines Menschen betroffen sind, entfallen die Rechte des Menschen nicht, wenn die Person bereut, wie es im Falle der Strafe für Räuberei ist, denn wenn der Bandit jemanden getötet hat, bedeutet das, dass er hingerichtet und gekreuzigt werden muss. Doch wenn er bereut, bevor er gefasst wird, dann gilt das Recht Allahs über ihn, dass er exekutiert und gekreuzigt werden sollte, nicht länger, doch das Recht anderer Menschen hinsichtlich Qisās (Vergeltungsstrafe) bleibt bestehen. Dasselbe trifft in diesem Fall zu. Wenn derjenige, der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beleidigt hat, bereut, dann trifft das Recht Allahs auf ihn nicht länger zu, doch es bleibt das Recht des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), welches trotz der Reue aufrechterhalten wird.

Wenn gefragt wird: “Können wir ihm nicht vergeben, denn während seiner Lebenszeit vergab der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) vielen von denjenigen, die ihn beleidigt hatten und er ließ sie nicht hinrichten?”

So lautet die Antwort: “Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) entschied manchmal, denjenigen, die ihn beleidigt hatten, zu vergeben und manchmal befahl er, dass sie hingerichtet werden sollten, wenn dies einem größeren Zweck diente. Doch ist seine Vergebung unmöglich geworden, denn er ist tot und somit ist die Hinrichtung desjenigen, der ihn beleidigt, weiterhin das Recht Allahs, Seines Gesandten und der Gläubigen, und wer es verdient, exekutiert zu werden, kann nicht gehen gelassen werden und die Strafe muss vollzogen werden. (Al-Sārim al-Maslūl 2/438)

Den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu beleidigen ist eine der schlimmsten aller verbotenen Handlungen und dadurch werden Kufr und Apostasie vom Islam gemäß dem Konsens der Gelehrten begründet, unabhängig davon, ob es im Ernst oder im Scherz geschah. Wer dies tut, muss hingerichtet werden, selbst wenn er bereut, sei er Muslim oder Kāfir. Bereut er aufrichtig und bedauert, was er getan hat, so wird ihm seine Reue am Tag der Auferstehung nutzen und Allah wird ihm vergeben.

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allah ihm barmherzig sein) schrieb zu dieser Angelegenheit ein wertvolles Buch mit dem Titel “Al-Sārim al-Maslūl `ala Schātim al-Rasūl”, welches jeder Gläubige lesen sollte, insbesondere in diesen Zeiten, in denen eine große Anzahl an Heuchlern und Ketzern es wagen, den Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu beleidigen, denn sie sehen, dass die Muslime nachlässig sind und nur wenig an beschützender Eifersucht in Bezug auf ihre Religion und ihren Propheten empfinden und sich nicht darum kümmern, die scharī`ahrechtliche Strafe durchzusetzen, welche solche Leute und ihresgleichen vom Begehen dieses unverhohlenen Kufrs abhalten würde.

Und Allah weiß es am besten. Möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und die Gefährten.

Islam Q&A

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