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Donnerstag, 13. September 2012

Das Urteil über Organtransplantationen!

Das Urteil über Organtransplantationen

(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Ist es erlaubt, Organe zu spenden oder zu erhalten, da ich kein direktes Verbot über
Organtransplantationen im Koran gefunden habe?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Dies ist eines der Themen, die vom Islamischen Fiqh-Institut (Majma‘ al-Fiqh al-Islâmî)
erforscht wurden, welches die folgende Fatwa herausgegeben hat:
1. Es ist erlaubt, ein Organ von einer Körperstelle einer Person an eine andere Stelle
ihres Körpers zu transplantieren, so lange man sicherstellt, dass der Nutzen dieser
Operation jeglichen Schaden überwiegt, der daraus resultieren könnte, und unter der
Voraussetzung, dass dies geschieht, um ein fehlendes Körperteil zu ersetzen oder
dessen reguläre Funktion wiederherzustellen oder einen Fehler oder eine Entstellung
zu korrigieren, die der Person körperlichen Schaden oder psychische Belastung
verursacht.
2. Es ist erlaubt, ein Organ von einer Person in den Körper einer anderen Person zu
transplantieren, wenn es sich um ein Organ handelt, das sich selbst regenerieren
kann, wie Haut oder Blut, unter der Bedingung, dass der Spender geistig voll
entwickelt ist und versteht, was er tut, und dass alle anderen sachbezogenen shar‘i
Bedingungen erfüllt sind.
3. Es ist erlaubt, einen Teil eines Organs zu verwenden, das aufgrund einer Krankheit
entfernt wurde, um den Fehler einer anderen Person auszugleichen, wie z. B. die
Hornhaut eines Auges, das aufgrund von Krankheit entfernt werden musste.
4. Es ist harâm, ein Organ zu entnehmen, von dem das Leben abhängt, wie das Herz
von einer lebenden Person zu entnehmen, um es in eine andere Person zu
transplantieren. 
5. Es ist harâm, ein Organ von einer lebenden Person zu entnehmen, wenn dies eine
wichtige Lebensfunktion beeinträchtigen könnte, auch wenn ihr Leben selbst nicht in
Gefahr wäre, wie das Entfernen der Hornhaut beider Augen. Jedoch ist das Entfernen
von Organen, was nur zu einer teilweisen Beeinträchtigung führt, eine Angelegenheit,
worüber die Gelehrten noch diskutieren.
6. Es ist erlaubt, ein Organ von einer toten Person in eine lebende Person zu
transplantieren, deren Leben oder Wiederherstellung von beeinträchtigten
Lebensfunktionen von diesem Organ abhängt, unter der Bedingung, dass entweder die Person vor ihrem Tod oder ihre Erben oder der Führer der Muslime – in Fällen, bei
denen die Identität der toten Person nicht bekannt ist oder er keine Erben hat – ihr
Einverständnis gegeben haben.
7. Es muss in den oben beschrieben Fällen sichergestellt werden, dass eine korrekte
Vereinbarung bzgl. der Organtransplantation getroffen wurde, unter der Bedingung,
dass kein Kauf oder Verkauf von Organen involviert ist. Es ist unter keinen
Umständen erlaubt, mit menschlichen Organen zu handeln. Jedoch diskutieren die
Gelehrten noch über die Frage, ob der Empfänger des Organs seine Wertschätzung
zeigen und Geld spenden darf.
8. Alles andere als die oben beschriebenen Fälle erfordert weitere Forschung der
Gelehrten im Lichte der medizinischen Forschung und der shar‘i Regeln.
Siehe auch die Fragen Nr. 2141, 2159 und 424.
Und Allâh weiß es am besten.

Qararât Majma‘ al-Fiqh al-Islâmî

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2117)

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