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Donnerstag, 18. Oktober 2012

Das freiwillige Fasten, wenn man noch Tage vom Ramadan schuldet


Frage:
Ist es mir erlaubt, die sechs Tage des Shawwals mit der gleichen Absicht wie für das Nachholen der Tage, die ich wegen meiner Periode im Ramadan nicht gefastet habe, zu fasten?
Antwort:
Wer den Tag von ‘Arafah (oder den Tag von ‘Ashura) fastet, aber noch immer Tage vom Ramadan schuldig ist, dessen Fasten ist gültig.
Aber wenn er die Absicht hat, diesen Tag zu fasten, um einen versäumten Fastentag von Ramadan nachzuholen, dann wird er zwei Belohnungen erhalten: die Belohnung des Fastens vom Tag von ‘Arafah (oder ‘Ashura), gemeinsam mit der Belohnung für das Nachholen des Fastens. Dies bezieht sich auf allgemeines freiwilliges Fasten, das nicht in Verbindung mit Ramadan steht.
Betreffend dem Fasten von den sechs Tagen des Schawwals, so stehen diese in Verbindung mit Ramadan, und können nur gefastet werden, nachdem man das versäumte Fasten vom Ramadan nachgeholt hat. Wenn er sie fastet, bevor er das versäumte Fasten von Ramadan nachgeholt hat, dann wird er diese Belohnung nicht erlangen, da der Prophet (sallAllahu alahi wa sallam) sagte: “Wer Ramadan fastet und ihm dann mit sechs Tagen von Shawwal folgt, es wird sein, als ob er ein Jahr lang gefastet hat.” (Muslim Nr. 1164)
Es ist bekannt, dass derjenige, der noch Fastentage vom Ramadan schuldig ist, Ramadan nicht gefastet hat, bis er die versäumten Tage nachholt.
Sheikh Ibn ‘Uthaymin
Fataawa al-Siyaam, S.438

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